Mutter-Kind-Kur - Voraussetzungen Bayern?

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrungen, welche Bedingungen an die Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur für bayerische Beamte geknüpft sind? Reicht es, dass die Kinder dauernd - abwechselnd- krank sind (44 Tage am Stück gesund ist seit 3 Jahren das höchste der Gefühle...) und sich die Mutter einfach nur noch fertig/überfordert fühlt aber selbst eigentlich nie zum Arzt geht, sondern sich irgendwie selbst "kuriert"(Grippostad etc.)? Oder muss die Mutter dafür schon länger in ärztlicher Behandlung sein?

    Wie lange dauert so ein Verfahren zur Bewilligung?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Als privat Versicherter kannst du eine Kur (egal ob eigene oder Mutter-Kind) vergessen. Beihilfe zahlt nichts, Krankenkasse max. 20 Euro pro Tag :( Du kannst es gerne versuchen, ich habe es irgendwann aufgegeben.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • macht doch eine Kur wo das Kind der Patient ist und die Mutter eine Begleitperson. So machen wir es schon seit Jahren. Vom Dienstherren gekommt man da Urlaub ohne Bezüge und von der KK des Kindes die Vergütung als Verdienstausfall.
    Gute Besserung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!