Antrag auf Zusammenrechnung der beiden Ehegatteneinkommen ?

  • Hallo zusammen,

    ich bin eine Rechtsanwaltsfachangestellte und habe momentan ein Problem was ich von alleine nicht so ganz lösen kann.

    Folgender Sachverhalt.

    Schuldner A ist der Ehegatte und hat einen monatlichen Nettogehalt von 1600 Euro. Schuldnerin B ist Rentnerin und hat eine monatliche Rente von ca 680 Euro. Gegen A habe ich einen VB vorliegen. Gegen B habe ich ebenfalls einen VB vorliegen. Ich möchte nun beim Schuldner A sein Gehalt pfänden aber würde nicht viel erreichen weil er 2 unterhaltsberechtigte Personen noch hat sprich seine Frau also Schuldnerin B und ein Kind im alter von 12. Mein Chef sagt ich soll einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen damit die Gehälter von A und B zusammen gerechnet werden damit dadurch dann beim A was pfändbar wäre an Gehalt. Ist so ein Antrag möglich? :gruebel: Ist es nicht einfacher im Pfüb anzugeben, dass Schuldnerin B bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden soll und das Kind teilweise. Als Nachweis habe ich von A und B die eV vorliegen. Da stehten die Angaben sprich Gehalt usw. alles schwarz auf weiss.
    Oder wie sollte ich am besten vorgehen?
    Mein Chef irritiert mich was. :confused:

    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

    Vielen Dank vorab.

    Romina

  • auf § 850 c Abs. 4 ZPO bin ich auch gestoßen, nur mein Problem ist, dass das Einkommen von A und B zusammenaddiert haben möchte, damit ich über die Pfändnungsgrenze komme. Gilt Absatz 4 nicht für den einen und selben Schulder mit mehreren Einkommen? Oder auch Wenn es zwei Schuldner gibt, nämlich A und B als Ehepaar?
    :gruebel:

  • Zusammenrechnung in dem Sinne dürfte nicht möglich sein. Der in #2 genannte § behandelt die Nichtberücksichtigung des Ehegatten und erscheint mir hier der einzig gangbare Weg, wenn ein höheres pfändbares Einkommen generiert werden soll.

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