BeurtRL Justiz für Berlin

  • Hallo,

    kann mir jemand verraten, wo ich die aktuellen Beurteilungsrichtlinien für die Berliner Justiz finde? Hab schon im Netz gesucht und in der internen Datenbank. Kann dazu nichts finden.

    Mir würde im 'Zweifel auch schon weiterhelfen, wenn mir jemand sagen könnte, wie weit man von der "mathematischen" Auswertung der Einzelbeurteilungen bei der Bildung der Gesamtnote abweichen kann.

    Aktuell hat die Rpflin unter Berücksichtigung der Wertungen der Noten zu 38 % eine 3 und 62 % eine 2. Gesamtnote ist dann Drei im oberen Bereich.

    Danke!

  • Im Intranet in der Vorschriftendatenbank findet man die Ausführungsvorschriften nebst Änderungen eigentlich.
    Ich weiß nicht, ob das mit dem Link klappt, aber wenn Du vom Dienstrechner aus guckst, müsste das eigentlich gehen.
    http://www.verwalt-berlin.de/justiz/vorschr…x.php?id=101355

    Ansonsten: Veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin 2008 Nr. 22 Bl. 1226 ff,
    Änderungen 2009 Nr. 20 Bl. 1115 ff.

    In der AV heißt es aber unter 3.5 (ganz am Ende):
    Die Gesamteinschätzung berücksichtig besonders die den Aufgabenbereich prägenden Merkmale und ist nicht als Durchschnittswert aller Einzelbeurteilungen zu ermitteln.

    Du kannst also gerade nicht rein "mathematisch" an die Bewertung der Beurteilung gehen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Richtig, eine mathematische Ermittlung soll nicht sein.
    Aber die mathematische Ermittlung machen de facto sogar die Richter am Gericht (hat mir wer bei einer Personalratsschulung mal mitgeteilt). Falls jemand fragen will, ob er eine Kopie von der Entscheidung haben kann. Hab die Entscheidung nicht. Müsste man sich mal in juris bemühen...

  • Die wurde doch 2014 geändert- nicht mehr Buchstaben, sondern wieder Noten in Zahlen. Daher suche ich die aktuelle Fassunf. Dankeschön :)

    Die AV wurde noch nicht neu gefasst, sondern die alte wurde verlängert. In der Verlängerung wurde u. a. die Änderung der Buchstaben in Zahlen beschlossen.
    (Amtsblatt von Berlin 2013 S. 161)

    weitere Verlängerungen: ABl. 2013 Nr. 37 Bl. 1726 und noch eine bis 31.12.2014 (Fundstelle habe ich gerade nicht)

    Achtung: Die 2 ist nun schwerer zu erreichen als vorher das B

    2 = gut (eine Leistung, die die Anforderungen deutlich übertrifft)
    Das "deutlich" ist neu.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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