Gibt es eigentlich einen aktuellen Stand, was die Löschung einer Sicherungshypothek, die zu Gunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist, betrifft?
Das hier
rechtspflegerforum.de/index.php?attachment/3766/
ist das Aktuellste, das ich gefunden habe.
Die Frage für mich ist, ob ich eine Löschungsbewilligung, die ein Verwalter für die WEG abgegeben hat, akzeptiere oder nicht.
Es liegt kein ergänzender Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, dass der Verwalter hierzu berechtigt ist.
Ich bitte um Eure Meinungen.