Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Antrag auf PfÜB. Gläubiger beantragt, dass keine Aufforderung nach §840 ZPO an den DS gehen soll. Zustellung soll durch die Post erfolgen. Ich hatte das noch nie Also müsste ich ja verfügen: 1. Ausfertigung des Beschlusses zustellen an: Gl, Sch. DS, 2. VU beifügen 3. Kosten 4. weglegen. Kommt mir irgendwie komsich vor. Selbstzustellung ok- ZU durch GV auch okay, aber durch das Gericht per ZU?