Zustellung PfÜB

  • Hallo,

    ich habe eine kurze Frage. Antrag auf PfÜB. Gläubiger beantragt, dass keine Aufforderung nach §840 ZPO an den DS gehen soll. Zustellung soll durch die Post erfolgen. Ich hatte das noch nie:gruebel: Also müsste ich ja verfügen: 1. Ausfertigung des Beschlusses zustellen an: Gl, Sch. DS, 2. VU beifügen 3. Kosten 4. weglegen. Kommt mir irgendwie komsich vor. Selbstzustellung ok- ZU durch GV auch okay, aber durch das Gericht per ZU? :oops:

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • ach, Herr F hat wieder zugeschlagen. Ich schicke den PfÜB an die GVZ-Verteilerstelle. Die Zustellung an den DrSch per GVZ, an den Sch von mir aus Postzustellung. So verstehe ich das Anschreiben von Herr F.

  • ;)Stimmt. Hat er. Vielen Dank, jetzt habe ich auch verstanden, was er eigentlich möchte. :oops: Danke:daumenrau

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Hallo,

    ich habe eine kurze Frage. Antrag auf PfÜB. Gläubiger beantragt, dass keine Aufforderung nach §840 ZPO an den DS gehen soll. Zustellung soll durch die Post erfolgen. Ich hatte das noch nie:gruebel: Also müsste ich ja verfügen: 1. Ausfertigung des Beschlusses zustellen an: Gl, Sch. DS, 2. VU beifügen 3. Kosten 4. weglegen. Kommt mir irgendwie komsich vor. Selbstzustellung ok- ZU durch GV auch okay, aber durch das Gericht per ZU? :oops:


    Wundert mich jetzt ein wenig, dass du das noch nie hattest.

    Kommt hier nicht so selten vor, dass das Formular-Zusatzkästchen mit § 840 ZPO nicht gekreuzt ist (ob nun bewusst oder nicht, mag mal dahinstehen).

    Dann wird die postalische Zustellung des PfÜb verfügt und vermittelt an die hiesige GV-Verteilerstelle.

  • ,was schlichtweg nett, aber nicht unsere Aufgabe ist.
    Rein Sache der Geschäftsstelle.

    Da wären wir wieder mal bei dem Thema, worüber wir schon an anderer Stelle mal heiß diskutiert haben. Hier (und damit meine ich nicht nur unser Amtsgericht - denn das gesamte ForumStar ist z.B. auch so ausgerichtet) verfügt sich die Geschäftsstelle nicht selbst sowas, Verfügungen, an wen und auf welche Art und Weise etwas hinauszugeben/ zuzustellen/ bekannt zu geben ist, werden in sämtlichen Abteilungen von den Richtern und Rechtspflegern getätigt, die Gst arbeitet diese nur ab.
    Mit ist schon bekannt, dass in anderen Bundesländern dies offenbar ganz anders gesehen wird.
    Bei mir wurde noch nie ein PfÜB ohne dazugehörige Verfügung erlassen.

  • Weiß nicht ,wies beim Vollstreckungsprogramm ist.
    Aber die Verfügung in forumSTAR ( "Weiterverarbeitung" im Textbaum ) lässt sich oft wegklicken.
    Bei mir oder durch die Geschäftsstelle wird die EDV-Verfügung daher des öfteren durch eine Papierverfügung ersetzt.

  • Letztlich steht ja jedem frei, ob er sein Arbeiten nach der zur Verfügung stehenden Software oder dem Gesetz ausrichtet
    (Widerstand seitens der Geschäftsstelle dürfte ja nicht zu erwarten sein, wenn man deren Arbeit miterledigt)

  • Der Vollständigkeit halber:

    Hier macht die Vfg. grds. immer die Gst., aber die ist für lange Zeit ausgefallen und der eigentliche Vertreter ist im Urlaub und für diese Zeit habe ich mal die Verfügungen übernommen, um die Vertretung der Vertretung, die sonst nichts mit der Materie zu tun hat zu unterstützen. Hilft dann ja auch irgendwie allen, bevor da was schief geht und ich die Erinnerungen oder was auch immer auf den Tisch bekomme.

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Der Vollständigkeit halber:

    Hier macht die Vfg. grds. immer die Gst., aber die ist für lange Zeit ausgefallen und der eigentliche Vertreter ist im Urlaub und für diese Zeit habe ich mal die Verfügungen übernommen, um die Vertretung der Vertretung, die sonst nichts mit der Materie zu tun hat zu unterstützen. Hilft dann ja auch irgendwie allen, bevor da was schief geht und ich die Erinnerungen oder was auch immer auf den Tisch bekomme.

    In diesem Fall -da auch nur temporär- sehe ich das auch so.
    Wobei nicht du die Erinnerungen auf den Tisch bekommen dürftest ;)

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