Hallo, ich habe folgendes Problem und bräuchte euren Rat.
Eheleute haben infolge Scheidung ihr Vermögen auseinandergesetzt. Der Notar hatte Teilvollzug beantragt, da bezgl eines Grundbuchs die Schuldübernahmegenehmigung noch ausstand. Leider wurde dies übersehen und die Eigentumsumschreibung auch in diesem Grundbuch vollzogen.
Wie beurteilt ihr die Situation?
Der Notar bittet um entsprechende Korrektur der Eintragung .
Die Auflassung ist erklärt, die UB liegt vor und die Umschreibung ist erfolgt (wenngleich ohne Antrag).
Das Eigentum dürfte wirksam übergegangen sein, oder?
Vielen Dank schon mal.