Pfändung Rente – Ausfüllen PfÜb

  • Hallo Ihr,

    weiß einer von euch, wie der Antrag auf Erlass eines PfÜb auszufüllen ist, wenn der Schuldner eine gesetzliche und eine private Rente bezieht?

    Seite 1: Zusammenrechnung § 850e Nummer 2 oder Nummer 2a ZPO?

    Seite 4: Forderung aus Anspruch B oder E oder B+E

    Seite 7: Anordnung Zusammenrechnung Arbeitseinkommen und Arbeitseinkommen (1. Feld) oder Zusammenrechnung laufende Geldleistungen nach dem SGB und Arbeitseinkommen (2. Feld)?

    Vielen lieben Dank

    Julinda

  • Anspruch B ist nur für SGB-Leistungen (s. Vordruck), geht also nicht für eine private Rente. Anspruch E beinhaltet lt. Vordruck keine Pfändung von laufenden wiederkehrenden Leistungen, die wie Arbeitseinkommen pfändbar sind. Eine Zusammenrechnung von laufenden und einmaligen Leistungen ist ohnehin nicht zulässig, es können nur gleichartige Leistungen zusammengerechnet werden (Stöber, Forderungspfändung, Rn 1242 in der 14. Auflage, dürfte sich wohl nicht geändert haben).

    Zusammenrechnung mit einer privaten Rente i.S.v. § 850 b ZPO ist möglich, aber erst, wenn deren Pfändbarkeit feststeht (auch Stöber, a.a.O., Rn 1148a) - vorliegend also erst nachträglich und nicht gleich zusammen mit dem Pfüb-Erlass bzgl. der weiteren Rente.

  • gesetzliche Rente = Anspruch B (s. o.); bzgl. private laufende Rente enthält der gesetzliche Vordruck keine Vorgabe, somit könnte man m. E. den Freitext-Anspruch G nutzen. Hatte aber noch keinen Pfüb-Antrag nach § 850 b unter Verwendung des neuen Formulars, somit kann ich nicht mit Erfahrungswerten dienen. Würde vorschlagen, das Vorgehen mit dem für den Antrag zuständigen RPfl telefonisch abzuklären, damit keine Zwischenverfügung kommt.

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