Hallo an alle,
wir haben hier einen etwas ungewöhnlichen Fall...
Eine Forderung ist vor etwa zehn Jahren durch eine Anwaltskanzlei per Vollstreckungsbescheid tituliert worden, wurde aber nicht bezahlt.
Nun wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben und von dort an eine andere Anwaltskanzlei weitergegeben, die dann die Forderung erfolgreich eingeklagt hat. Der Schuldner hat die Hauptforderung inzwischen bezahlt. Nebenforderungen sind noch offen.
Beim Inkassounternehmen wurde schlicht übersehen, dass hier schon ein VB existiert.
Was nun? Die zweite Klage war ja unzulässig, aber da das niemand bemerkt hat, auch der Schuldner nicht, gibt es jetzt ein rechtskräftiges Urteil. Kann man die Situation nachträglich irgendwie bereinigen?