Kontopfändung Unterhaltsforderung

  • Habe einen Unterhaltstitel und möchte eine Kontopfändung bei einem Selbständigen durchführen. Das Konto ist bereits durch das Finanzamt gepfändet. Habe ich eine Möglichkeit, den Vorteil einer priviligierten Pfändung auch in diesem Falle zu nutzen?
    Es ist kein P-Konto und es wurde auch kein Kontoschutzantrag gestellt.

  • § 850d ZPO gilt für Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 ZPO genannten Bezüge.
    Beim P-Konto ist die Anwendbarkeit über § 850k IV ZPO gegeben.

    Ohne P-Konto also auch kein Vorrang. Der PfÜB (nebst 850d-Antrag) könnte aber ggf. zweckmäßig sein, falls der Schuldner doch noch sein Konto umwandelt. Dies ist wahrscheinlich, soweit nicht schon woanders ein Euch vielleicht bekanntes P-Konto geführt wird.

  • Wenn es kein P-Konto ist bringt das nichts. Eine priviligierte Pfändung ändert nichts am Rang. Wenn also das gesamte Guthaben, ohne Freibetrag, gepfändet wird, geht dies an den Rangbesseren. Erst wenn eine Umwandlung oder ein Schutzantrag gestellt würde, könnte man damit was machen.

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