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Sachsen-Anhalt, Bezirk des heutigen Amtsgerichts Wernigerode:
Ein Ersuchen auf Eintragung eines Hofzugehörigkeitsvermerks auf Grundbesitz in einem Land, in dem die Höfeordnung nicht gilt, ist zurückzuweisen (Achtung: kein amtlicher Leitsatz)
AG Wernigerode, Beschluss vom 14.08.2020, DA-131-5
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE210013739
mit Darstellung der Historie bzgl. der Landgüterordnung im Königreich Preußen, Provinz Sachsen (wozu heute die Gemarkungen Danstedt, Langeln und Reddeber gehören) sowie der Historie der Anerbenrechte nebst Darstellung des Gewohnheitsrechts
sowie Nichtabhilfebeschluss vom 18.01.2021, DA-131-5
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=JURE210013738
laut juris bestätigt durch das OLG Naumburg, Beschluss vom 03.08.2021, 12 Wx 18/20..
1. Im Ergebnis der Ermittlungen des Senats hat sich nach dem 3. Oktober 1990 kein Gewohnheitsrecht fortgesetzt, auf Ersuchen niedersächsischer Landwirtschaftsgerichte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 HöfeVfO, Hofvermerke nach § 5 HöfeVfO in die Grundbücher von grenznahen Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt einzutragen.
2. Es ist nicht sicher festzustellen, dass sich in Sachsen-Anhalt konstant über Jahre und bis heute andauernd eine Übung herausgebildet hat, Ausmärkergrundstücke nach dem Recht zu behandeln, das für den im benachbarten Bundesland belegenen Hof gilt, sie also im Ergebnis der in Sachsen-Anhalt nicht geltenden Höfeordnung zu unterstellen.
OLG Naumburg 12. Zivilsenat, Beschluss vom 03.08.2021, 12 Wx 18/20
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/KORE403152021