e SiHeiLei § 109 ZPO

  • Hallo zusammen,

    stehe hier vor folgender Frage:

    erstinstanzliches Urteil war g. SiHeiLei vollstreckbar - Bkl hat zu 100% verloren
    Berufung wird zurückgewiesen
    beide Urteile lt. zweiter Instanz vorläufig vollstreckbar mit Abwendungsbefugnis des Beklagten

    so nun stellt der Kl-Vertr. einen Antrag gem. § 109 ZPO zur Rückgabe der Sicherheit

    der Bkl-Vertr. ist bereit die Sicherheit zurückzugeben, wenn gewisse Vertragserfüllungsbürgschaften vorgelegt bzw. zurückgegeben werden...:confused:

    So nun stellt sich mir die Frage:

    - muss das zweitinstanzliche Urteil rechtskräftig sein bevor ich das Verfahren § 109 ZPO einleiten kann?

    - inwieweit sind die gemachten Einwendungen zu berücksichtigen bzw. wie muss ich nun aufgrund den Einwendungen weiter verfahren???

    1.000 Dank an euch

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