Anhörung des Kindes vor Bestellung Vereinsvormund?

  • Hallo!

    Richter hat e.S. entzogen & mir die Akte wg. Auswahl & Bestellung Vormund vorgelegt. Bei uns im Sprengel wird mangels ehrenamtlicher Vormünder regelmäßig ohne vorherige Anhörung das JA ausgewählt (ggf. bei besonderen Sachlagen Berufsvormünder). Da das JA vorliegend die ganze Familie betreut möchte es wg. Interessenkonflikts nicht bestellt werden, so dass ich gerne einen Vereinsvormund bestellen möchte. Hört Ihr das Mündel - welches dem in Aussicht genommenen Vormund noch nie begegnet ist - vorher an? Persönlich/schriftlich? Bei mir ist das Kind 16 Jahre alt. Es lebt bei einer älteren Freundin welche zur Übernahme der Vormundschaft nicht bereit ist.

    Danke!

  • Okay, danke, dass grundsätzlich eine Anhörung zu erfolgen hat sehe ich eigentlich auch so, aber üblicherweise lernen sich (Berufs- bzw. Vereins-)Vormund & Mündel vorher nicht kennen, daher erschließt sich mir der praktische Nutzen der Anhörung nicht ganz. Ich rufe jetzt also beim Verein an, bitte um Vorschlag eines geeigneten Mitarbeiters, dann bestelle ich die Jugendliche zu mir und frage sie ob sie damit einverstanden ist, dass Frau Müller/Meier/Schmidt die Vormundschaft übernimmt...? Oder lädst du den in Aussicht genommenen Vormund zur Anhörung des Mündels, damit die beiden sich beschnuppern und im Anschluss die Verpflichtung erfolgen kann?

  • Nö; Nö.
    Ich lade das Kind extra ohne künftigen Vormund.
    Den bestellten Vormund sehe in der Regel erst bei dessen Verpflichtung.

  • Ich würde es vielleicht anders herum machen: Erst das Kind anhören und mir danach Gedanken über die Auswahl des Vormundes machen.
    Das Kind ist 16 Jahre alt und offensichtlich schon sehr selbständig. Man muss einen Vormund finden, wo die Chemie stimmt, sonst wird es Probleme geben. Daher würde ich erst mal gucken, wie das Kind so tickt und schauen, was am Besten passen würde: Männlein oder Weiblein, älter oder jünger... da kann man ja auch mal anfragen in der Anhörung.

  • Oder aber, man macht es doch wie in Betreuungssachen, wo der Richter neben dem Betroffenen auch den (potentiellen) zukünftigen Betreuer mit zur Anhörung lädt.

    Machen unsere Richter ganz selten.
    Außerdem wird bei uns auch der Vormund normalerweise gleich vom Richter bestellt, wenn die eS entzogen wird. Wir machen dann eigentlich nur Vormundswechsel. Hierzu wird das Kind natürlich persönlich angehört.

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