Neueintrag öffentliche Zustellung von externen Urkunden

  • Hallo Zusammen,

    ich mache seit dem 01.07 Familiensachen und die Geschäftsstelle ist an mich herangetreten und hat gefragt, wo man die Bewilligung der öffentlichen Zustellung von Urkunden des JA einträgt. In Zivilsachen werden diese ja immer unter H eingetragen....in Familiensahen lt. Schönfelder unter FH. Jetzt findet meine Geschäftsstelle in der FAm Registratur für Forumstar keine passende Ziffer und ich ehrliche gesagt auch nicht. Kann jm. weiterhelfen? Die erfahrenen Kollegen sind leider im Urlaub.

    Danke

  • und ausserdem ist das Amtsgericht dafür nicht zuständig, sondern das JA selbst (LG Köln 9. Zivilkammer
    Entscheidungsdatum: 13.08.2004
    Aktenzeichen: 9 T 76/04)
    das Thema wurde hier aber bereits mehrfach diskutiert.

  • Danke genau mein Fall. Dann tragen wir es erstmal unter AR ein, teilen dem JA die Entscheidung des LG Köln mit und bitten um Antragsrücknahme.

  • Hallo Sternchen,

    wenn es genau Dein Fall sein sollte, ist die Darlegung in #1 aber etwas ungenau.

    Im weiteren Sinn ist die behördliche Leistungsmitteilung zwar auch eine Urkunde, unter "Urkunde des Jugendamts" verstehe ich aber Urkunden über die bürgerliche Unterhaltspflicht, die aus irgendwelchen Gründen nicht durch Behändigung an der Dienststelle zugestellt werden konnten. Bei uns sind das in der Regel die Knasturkunden. Deren Zustellung erfolgt über den Gerichtsvollzieher. Die kommunalen Vollstrecker sind dazu nicht befugt.

    An eine öffentliche Zustellung können wir uns nicht erinnern, weil unsere "Erschienenen" ja nicht weglaufen können.

  • Meine Frage war auch allgemeiner Art. Dachte z.B. auch an notarielle urkunden, in welchen z.B. Unterhaltsansprüche geregelt werden.

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