Hallo zusammen! Es geht um Zwillinge, die im März 2014 geboren wurden.
Die ledige Mutter, Amerikanerin, lebt in Amerika und der Vater mit den beiden Kindern im hiesigen AG-Bezirk.
Die Mutter ist angereist und hat mit ihren Kindern, vertreten durch den Kindesvater, einen Erbverzichtsvertrag geschlossen.
Danach verzichtet sie auf ihre Erb- und Pflichtteilsrechte nach dem Ableben der Kinder; die Kinder, vertreten durch den Vater nehmen diesen Verzicht an.
Genehmigung ist erforderlich nach § 2347 Abs. 2 BGB.
Der Vertrag dürfte genehmigungsfähig sein.
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