Erbverzichtsvertrag

  • Hallo zusammen! Es geht um Zwillinge, die im März 2014 geboren wurden.
    Die ledige Mutter, Amerikanerin, lebt in Amerika und der Vater mit den beiden Kindern im hiesigen AG-Bezirk.
    Die Mutter ist angereist und hat mit ihren Kindern, vertreten durch den Kindesvater, einen Erbverzichtsvertrag geschlossen.
    Danach verzichtet sie auf ihre Erb- und Pflichtteilsrechte nach dem Ableben der Kinder; die Kinder, vertreten durch den Vater nehmen diesen Verzicht an.
    Genehmigung ist erforderlich nach § 2347 Abs. 2 BGB.
    Der Vertrag dürfte genehmigungsfähig sein.
    Ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen?

  • Ich sehe keinen Vertretungsausschluss für den Vater, da er laut SV wohl nicht mit der Mutter verheiratet ist.

    Da die Kinder scheinbar keine Gegenleistung für den Verzicht zu erbringen haben, kann die Gen. m.E. unproblematisch erteilt werden.

    Ulf

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