Guten Morgen!
Ich habe bei der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft (Zeugnisverweigerungsrecht) die Kostenentscheidung vergessen und muss diese jetzt nach Abschluss des Verfahrens nachholen.
Ich möchte einen Beschluss erlassen, in dem ich von der Erhebung von Gerichtskosten absehe.
Mit der Begründung hadere ich noch, vielleicht hat da jemand eine Idee?
Rechtsmittel ist doch die Beschwerde binnen einen Monats, oder? Da es sich ja nicht um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, brauche ich keinen Beschwerdewert, richtig?
Sorry, ich stehe heute wieder mal auf dem Schlauch und bin für jede Meldung dankbar! Liebe Grüße!