Verwalternachweis / Form / Beglaubigung der Unterschrift nicht mehr möglich

  • Hallo,

    mich ruftr grade ein Verwalter an (Firma). Ich habe einen Verwalternachweis angefordert. Die Versammlung mit Beschlussfassung über deren Bestellung erfolgte im Jahr 2012. Damals hat ein Mitarbeiter der Verwalterfirma den Vorsitz geführt.
    Das Protokoll ist von ihm und einem Miteigentümer unterschrieben.
    Nur leider wurden diese Unterschriften bislang nicht beglaubigt.
    Jetzt ist es so, dass dieser Mitarbeiter dort nicht mehr arbeitet und sie an eine Beglaubigung nicht mehr rankommen...

    Jetzt meinte er auch (als Argument) es könnte ja auch sein, dass derjenige nach der Versammlung plötzlich verstirbt. Dann müsse es doch auch Möglichkeiten geben und Ausnahmen zu machen sein...

    Seine Idee war, dass der Gesellschafter der Verwalterfirma nachträglich noch mitunterschreibt und dessen Unterschrift beglaubigt wird. Das müsse doch genügen...

    Also ich bin mir da äußerst unsicher. Hab in der Kommentierung zu dieser Problematik aber auch nix gefunden...

    Aber eine beglaubigte Unterschrift von jemandem, der überhaupt nicht anwesend war, bringt mir doch nix, oder?

    Was meint ihr?
    War wäre in einem solchen Fall, wenn derjenige tatsächlich verstorben ist?
    Neue Versammlung / neue Beschlussfassung?

  • Das ist mal wieder typisch. Das erlebe ich ständig, dass große Verwalterfirmen es nicht hinkriegen, unmittelbar nach der Eigentümerversammlung ihre Leute zum Notar oder sonstwo hinzuschicken, um das Verwalterprotokoll zu unterschreiben...
    Ich könnte mir vielleicht vorstellen, dass die Unterschrift des Geschäftsführers der Verwalterfirma auch ausreicht. Vielleicht haben die Rechtspflegerkollegen ja noch andere Ideen :confused:

  • Ich denke, das ist nicht mehr zu reparieren. Es genügt natürlich nicht, dass jemand unterschreibt, der nicht mal auf der Versammlung war. Müssen halt neue Versammlung einberufen, habens ja auch vermasselt.

  • Eine Lösung könnte sein, dass der Versammlungsleiter doch noch seine Unterschrift beglaubigen lässt. Man muss es ihm halt mit Kohle schmackhaft machen.

  • Also lässt sich sowas nicht mehr retten, oder?
    Wenn die Unterschrift auch tatsächlich (zB wegen Tod) nicht mehr beglaubigt werden kann ist das halt Pech für den Verwalter, und er muss schauen wie er an einen formgerechten Nachweis seiner Bestellung kommt im Zweifel nochmal alles neu machen?

  • Ich habe jetzt genau den Fall vorliegen: Das Versammlungsprotokoll wurde von dem (in der Versammlung anwesenden) Versammlungsleiter nicht unterschrieben. Dieses habe ich beanstandet. Nun wird mir mitgeteilt, dass der Versammlungsleiter (und damalige Verwalter) zwischenzeitlich verstorben ist. Also alles noch mal neu?

  • Ich habe jetzt genau den Fall vorliegen: Das Versammlungsprotokoll wurde von dem (in der Versammlung anwesenden) Versammlungsleiter nicht unterschrieben. Dieses habe ich beanstandet. Nun wird mir mitgeteilt, dass der Versammlungsleiter (und damalige Verwalter) zwischenzeitlich verstorben ist. Also alles noch mal neu?

    Ja:teufel:!

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