Hallo,
mich ruftr grade ein Verwalter an (Firma). Ich habe einen Verwalternachweis angefordert. Die Versammlung mit Beschlussfassung über deren Bestellung erfolgte im Jahr 2012. Damals hat ein Mitarbeiter der Verwalterfirma den Vorsitz geführt.
Das Protokoll ist von ihm und einem Miteigentümer unterschrieben.
Nur leider wurden diese Unterschriften bislang nicht beglaubigt.
Jetzt ist es so, dass dieser Mitarbeiter dort nicht mehr arbeitet und sie an eine Beglaubigung nicht mehr rankommen...
Jetzt meinte er auch (als Argument) es könnte ja auch sein, dass derjenige nach der Versammlung plötzlich verstirbt. Dann müsse es doch auch Möglichkeiten geben und Ausnahmen zu machen sein...
Seine Idee war, dass der Gesellschafter der Verwalterfirma nachträglich noch mitunterschreibt und dessen Unterschrift beglaubigt wird. Das müsse doch genügen...
Also ich bin mir da äußerst unsicher. Hab in der Kommentierung zu dieser Problematik aber auch nix gefunden...
Aber eine beglaubigte Unterschrift von jemandem, der überhaupt nicht anwesend war, bringt mir doch nix, oder?
Was meint ihr?
War wäre in einem solchen Fall, wenn derjenige tatsächlich verstorben ist?
Neue Versammlung / neue Beschlussfassung?