Für mich völlig unverständlich ist nunmehr der Sohn der Betroffenen zum Betreuer bestellt und die Berufsbetreuerin entlassen worden (Entscheidung des LG). Die Tochter der Betroffenen möchte nunmehr, dass der Betreuer Rechnung legen muss, weil er in der Vergangenheit wohl schon häufiger das Vermögen der Mutter für eigene Zwecke verwendet hat. Nachweisbar ist dieses nicht mehr. Die Betroffene verfügt über Grundbesitz (lebt aber selbst im Heim) und über Sparvermögen in Höhe von 75.000,00 €.
Reicht ein bloßer Verdacht, um Rechungslegungspflicht anzuordnen?