Ich habe ein Testament vorliegen, in dem die kinderlose, verwitwete ELin wie folgt schreibt:...
bei meinem Ableben bitte ich dich, lieber X und dich liebe Y meine Feuerbestattung zu veranlassen und gleichzeitig eine Feier im Königssaal. Außerdem bitte für eine anonyme Bestattung und Auflösung der Whg. Sorge zu tragen. Vielen Dank für Eure Mühe und alles Liebe auf Wiedersehen in Jehovas Königreich. Unterschrift
Erbfall war 2009.
Ich habe bis heute kein vollständiges Nachlassverzeichnis erhalten.
Es soll ein Erbschein beantragt werden - es ist nachträglich bekannt geworden, dass der EL Miterbe an landwirtschaftlichen Grundstücken ist.
Außerdem gab es eine Reihe von Konten. Teilweise waren sie dem X mit Vertrag zugewandt, teilweise hat X sie mit einer Haftungserklärung, in der er sich als Alleinerbe ausgab aufgelöst. Der letzte Wohnort war wohl ein von der EL selbst herausgesuchtes Pflegeheim.
Die den X vertretende RA argumentiert mit dem § 2087 BGB und meint in der Beauftragung einer Person für die Bestattung sei die Erbeinsetzung zu sehen. Also ist der X Alleinerbe, von Y ist gar keine Rede mehr.
Ich kann das aus dem 2087 nicht erlesen.
Das TES enthält überhaupt keine Zuwendungen. Ich konnte auch noch nicht ermitteln, ob der mit Vertrag zugewandte Teil des Vermögens auch der wesentliche Teil ist, die Auskunft wurde trotz Nachfrage nicht erteilt vom X und seiner RA.
Ich tendiere hier eher zur gesetzlichen EF. Die Bitte um Bestattung in der Weise war verbunden mit den Verträgen über die Konten, die Daten stimmen überein mit dem Datum im Testament.
Ich bräuchte einen Hinweis zur Auslegung des TES unter diesen Umständen.
Vielen Dank