Vollmacht des Rechtsanwalts

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    folgenden Fall hab ich gerade auf dem Tisch:

    Antrag nachträgliche Beratungshilfe durch den Rechtsanwalt (Eingang bei Gericht: 03.08.2014)
    Der Antrag ist angeblich unterschrieben worden am 01.08.2014. Man kann aber ganz deutlich sehen, dass dort erst der 01.07.2014 stand.

    Frage: Wäre der Antrag am 01.07.2014 unterschrieben worden, dann gäbe es ja wegen § 6 Abs. 2 BerHG keine Beratungshilfe mehr....Wie kann ich der Sache auf den Grund gehen, da ich echt das Gefühl habe, dass die hier manipuliert haben. Kann ich die Vollmacht anfordern?

    LG

    Sollte es solch einen Thread schon geben, habe ich ihn leider nicht gefunden...Sorry

  • Wann der Antrag unterschrieben wurde, ist (für die Frist des § 6 II 2 BerHG) egal. Es ist auch egal, wann die Vollmacht erteilt wurde.

    Maßgeblich für die Frist ist nur der Beginn der Beratungstätigkeit, der im Formular ebenfalls angegeben werden muss. Und im Regelfall hast du auch noch Schriftstücke zur Angelegenheit (ggf. das erste Schreiben des RA) mit dem Antrag vorliegen, der das im Formular angegebene Datum entweder bestätigt, plausibel erscheinen lässt oder widerlegt.

    Vollmacht anfordern ist also m.E. völlig unnötig.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Sorry, das habe ich vergessen:

    Die Beratung fand angeblich am 01.08.2014 statt und auch da stand ursprünglich der 01.07.2014.....

  • Und die Möglichkeit, dass man sich einfach nur verschrieben hat, kommt nicht in Betracht? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Klar - wenn schon falsch, dann richtig ;)

    Du wirst doch mit Sicherheit noch weitere Unterlagen als nur das nackte Antragsformular haben. Sprich: Unterlagen zur Angelegenheit, ggf. erster Schriftsatz des RA, Einkommensbelege, evtl. einen Aktenvermerk... irgendetwas, wodurch die Angabe im Formular entweder widerlegt oder bestätigt wird.

    Und wenn nicht, würde ich das ohnehin nachfordern und dabei auf die Korrektur des Datums im Antrag mit der Bitte um Klarstellung hinweisen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!