EU-Handelsregister

  • EU-weite Angleichung der Handelsregister geplant

    Die Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern.

    Das geht aus einem Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/2137 – PDF, 376 KB) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorgabe zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben. Die Bundesregierung will nun das Handelsgesetzbuch entsprechend ändern, damit die Interoperabilität des Handels- und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet werden kann.

    http://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich habe mir nun den Gesetzentwurf mal angesehen und bin erschrocken. Vor allem, weil nichts mehr aufzuhalten ist, weil die entsprechende EU-Vorgabe schon verabschiedet ist. Ich bin etwas im Zweifel, ob die Justiz in allen Bundesländern denn überhaupt auf die Umsetzung dieses Gesetzes vorbereitet ist. Aber das sollen lieber die Registerrechtspfleger einschätzen:


    Auszug aus dem Gesetzentwurf, [FONT=Arial,Bold]Drucksache [/FONT]18/[FONT=Arial,Bold][FONT=Arial,Bold]2137[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Bold][FONT=Arial,Bold][/FONT][/FONT][FONT=Arial,Bold][FONT=Arial,Bold][/FONT][/FONT]

    Artikel 2 Änderung der Handelsregisterverordnung
    § 26 der Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl. S. 515), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

    „§ 26 Änderung eingetragener Angaben
    Die Änderung eingetragener Angaben ist, unbeschadet des § 25 Absatz 1 Satz 2, in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der vollständigen Anmeldung oder im Fall eines durch den Antragsteller behebbaren Eintragungshindernisses innerhalb von 21 Tagen nach dessen Behebung einzutragen und bekannt zu machen.“

    Artikel 3 Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • Der Entwurf betrifft (vorerst) nur Kapitalgesellschaften, aber wer weiß, was der Gesetzgeber in der Folgezeit noch praktizieren wird.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Aus dem Newsletter "Heute im Bundestag" Nr. 544:

    [h=2]Öffentliche Anhörung zu EU-Handelsregister[/h]Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    Berlin: (hib/JBB) Die Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten steht im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch, den 5. November. Die Anhörung findet um 14 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt.
    Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (18/2137) der Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorlage zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.
    Als Sachverständige eigeladen sind Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des Registerrechts München, Hans-Michael Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Carsten Schmidt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarvereins.
    Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz anzumelden.

    Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/-/338604

  • ...der ist aus der Sicht vieler Ministeriumsmitarbeiter wohl nur als "Sachbearbeiter unter dem Richter" angesiedelt und damit eher unwichtig....

    Ist in etwa so, wie wenn eine Spedition neue LKWs kaufen will und dann ein Kaufgremium zusammenstellt in dem sich ein Disponent (wegen der Größe der benötigten Ladeflächen), der Chef des Lagers (wegen der Andockung der zu transportierenden Ware) und auch der Buchhalter (wegen der Kosten pro LKW) zusammenfinden. Aber dass man auch mal den LKW-Fahrer, der das Teil am meisten gebraucht und jeden Tag damit umgeht, fragen würde was er so meint, das wird gerne mal übersehen.

    Meine Meinung: Weiter so! Der BDR muss hier eigentlich Sturm laufen....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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