Hallo miteinander,
wir haben aktuell einen Freigabebeschluß des hiesigen Amtsgerichtes erhalten, wonach nach Ziffer 1 der monatlich überwiesen Betrag des Arbeitgeber XY freigegeben wird.
Insoweit kann ich das ja nachvollziehen, da bereits eine Lohnpfändung vorliegt. Die EDV gibt das inzwischen ja auch her.
Aber jetzt kommts:
Ziffer 3 des Beschlusses lautet:
Bei Aufhebung oder Ruhendstellung der Lohnpfändung hat Ziffer 1 dieses Beschlusses keinen Bestand mehr.
Das kann ja wohl nicht sein und entspricht m.E. auch nicht der BGH-Rechtssprechung. Hier müssten wir als Bank ja jeden Monat überprüfen, ob die Lohnpfändung noch beim Arbeitgeber vorliegt?
Wie seht Ihr das? Ich überlege gerade hier Beschwerde einzulegen.
Grüße MJ