Hi Leute!
Ich hab Mitte Juni 2014 einen Regressbeschluss erlassen und als Zahlungsziel den September 2014 angegeben. Der Beschluss ist rechtskräftig und der Kasse wurde alles mitgeteilt. Jetzt hat der Betreuer leider schon einen Großteil des Regressbetrags vom Girokonto auf ein versperrtes Konto eingezahlt und braucht natürlich eine Genehmigung zur Umbuchung. Die Genehmigung wurde viel zu spät beantragt (Akte wurde mir erst heute vorgelegt, Eingang war ein paar Tage vorher).
Gibt's eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen? Mit rechtskräftigem Beschluss wird das bis zum Zahlungsziel so oder so nichts mehr.. Vor allem verzögert es sich nur unnötig weiter, wenn der normale Verfahrensablauf eingehalten wird. Gibt's die Möglichkeit den Beschluss zu erlassen (die Forderung ist ja unstrittig) und die Verfahrenshandlung nachzuholen? Im 299 FamFG steht ja leider nichts von 1812. Eine Ausnahme nach 1813 BGB gibt's nicht.
LG!