Hallo Leute!!
Laut der neuen Verordnung brauchen die Gläubiger jetzt nur noch die Seiten des amtlichen Formulars einreichen, auf denen sich Angaben des Ast. befinden.
Würdet ihr den PfüB so erlassen oder die fehlenden Seiten beifügen, was ein tierischer Arbeitsaufwand für die Gst. wäre?
Wie handhabt ihr das jetzt?