Hallo Ihr!
Vielleicht hatte von euch jemand ja schon mal einen solchen Fall?
Mir liegt ein Urteil vor, durch welches ein Arrestbeschluss aufgehoben worden ist? Wie geht’s nun weiter? Muss ich eine Abschrift des Urteils an die in Anspruch genommenen Drittschuldner / Grundbuchamt (Bank und Grundbuchamt) versenden? Würde das genügen?
LG
Julinda
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