Hallo zusammen, folgendes Problem:
Der EL verstirbt im Oktober 2013, einige Kinder und die Ehefrau sind vorhanden. Kinder und Ehefrau werden mit Hinweis auf Erbenstellung und dem Merkblatt über Frist und Form der Ausschlagung angeschrieben. Die Kinder senden das Antwortschreiben mit der Antwort:
"Die Erbschaft werde ich persönlich vor einem Notar oder dem Nachlassgericht gemäß dem übersandten Merkblatt ausschlagen."
Neben den Antwortschreiben gehen einzelne form- und fristgerechte Ausschlagungen ein. Da sich die Erbenermittlung wegen eines schwer auffindbaren Kindes bis jetzt zog, kommt es erst heute zu einem Termin; gestern ging die Anfechtung der Annahme samt Ausschlagung eines weiteren Kindes ein; als Ausschlagungsgrund wurde genannt, dass dem Kind nicht bewußt war, dass die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbanfalls formgerecht erfolgen muss und der Fristablauf die Annahme bedeutet.
Aufgrund der oben abgegebenen Erklärung und Belehrung im gerichtlichen Schreiben/Merkblatt habe ich Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Anfechtung.
Wie seht Ihr das?