Hallo zusammen,
habe folgenden Fall, zu dem ich hier bislang noch nicht fündig geworden bin:
Im Grundbuch eingetragen ist eine GbR. Ein Gesellschafter stirbt und wird beerbt von seinem Sohn (befreiter Vorerbe); die Erbfolge richtet sich nach einem notariellen Testament. In diesem hat der Erblasser ferner Testamentsvollstreckung angeordnet.
Nun liegt mir ein (schriftlicher) Berichtigungsantrag des Erben vor.
Ich habe zwar einen beurkundeten Gesellschaftsvertrag (mit einfacher Nachfolgeklausel) in der Grundakte; der ist allerdings schon etwas älter, daher stehe ich (wie auch meine Kollegen hier) auf dem Standpunkt, dass für eine Berichtigung eine Berichtigungsbewilligung des Erben und der "überlebenden" Gesellschafter erforderlich ist (ich weiß, dass hierzu unterschiedliche Meinungen vertreten werden). Die Preisfrage ist nun: Müssen der Testamentsvollstrecker bzw. die Nacherben ebenfalls mitwirken und auch eine entsprechende Berichtigungsbewilligung abgeben?
Eine Bewilligung der Nacherben halte ich persönlich nicht für erforderlich, denn eine "unentgeltliche Verfügung" dürfte die Berichtigungsbewilligung ja nicht darstellen. Unsicher bin ich mir jedoch bei dem TV... Irgendwie steh ich da auf dem Schlauch
Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße, Motzkeks