Ich habe einen Antrag auf Testamentseröffnung von der Miterbin vorzuliegen. Das eigenhändige Testament (von 1994) haben die Eheleute so formuliert: Wir setzen als unsere alleinigen Erben das Ehepaar ...sowieso... ein. Bei Übernahme der Erbschaft verpflichten sich die Erben, für die Auflösung unseres Haushalts zu sorgen und unsere Beisetzung zu veranlassen. Verstorben ist der Ehemann (bereits 1999), die Ehefrau lebt noch. Ich wollte schon zum Eröffnungsstempel greifen, als mir Zweifel kamen, ob der niedergelegte Erbfall überhaupt schon eingetreten ist...? Ich bin eher der Meinung, dass das Testament erst mit Tod des Letztversterbenden gelten soll. Es ist doch wohl kaum so, dass bereits beim Tod des Erstversterbenden das eingesetzte andere Ehepaar alles erben soll. Was meint Ihr? Dennoch Eröffnung? Oder Antrag zurückweisen und Testament vorerst bei der Akte belassen?
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