Hallo,
ich hab hier ein Problem...
Ich soll im Wege der Rechtshilfe eine Ausschlagungserklärung aufnehmen. Der Ausschlagende ist gehörlos und kann nur lesen.
Wie soll hier die Ausschlagung erfolgen? Muss ich als Rechtshilfegericht einen Dolmetscher bestellen und wer hat die Kosten zu tragen???