Ausschlagung mit Gebärdendolmetscher

  • Hallo,

    ich hab hier ein Problem...

    Ich soll im Wege der Rechtshilfe eine Ausschlagungserklärung aufnehmen. Der Ausschlagende ist gehörlos und kann nur lesen.

    Wie soll hier die Ausschlagung erfolgen? Muss ich als Rechtshilfegericht einen Dolmetscher bestellen und wer hat die Kosten zu tragen???

  • Wir hätten jetzt das so gemacht, nachdem er lesen kann....

    Wir nehmen die Ausschlagung ganz normal auf, lassen es ihm dann durchlesen (da er lesen kann). evtl Fragen werden wir schriftlich im Protokoll festhalten. Die Rechtsanwältin des Ausschlagenden ist auch dabei und sie nimmt einen nicht vereidigten Übersetzer für Gebärdensprache mit...

    Somit dürfte dann die Ausschlagungserklärung wirksam sein und es bedarf hier keines vereidigten Dolmetschers oder?

    § 186 GVG??

    Was wäre, wenn hier ein Dolmetscher verlangt wird? muss dann das Rechtshilfegericht einen Dolmetscher auf seine Kosten bestellen?

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