A hat sein volljähriges Kind K, welches unter Betreuung steht, ihm Rahmen eines sog. Behindertentestaments zum einem Teil zum Vorerben eingesetzt. Der im Testament ernannte Testamentsvollstrecker für den Erbteil des K soll dem K aus seinem Erbteil Zuwendungen machen, die nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden können.
Wie ist ein solcher Testamentsvollstrecker zu vergüten ? Nach Prozentsätzen oder nach Aufwand ?