Vergütung des TV bei Behindertentestament

  • A hat sein volljähriges Kind K, welches unter Betreuung steht, ihm Rahmen eines sog. Behindertentestaments zum einem Teil zum Vorerben eingesetzt. Der im Testament ernannte Testamentsvollstrecker für den Erbteil des K soll dem K aus seinem Erbteil Zuwendungen machen, die nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden können.

    Wie ist ein solcher Testamentsvollstrecker zu vergüten ? Nach Prozentsätzen oder nach Aufwand ?

  • Kann das Nachlassgericht beim Behinderten-TV anordnen, dass die Vergütung nach Stunden bzw. Aufwand zu erfolgen hat ?

    Das Nachlassgericht hat mit der Vergütung des TV gar nichts zu tun. Im Streitfall entscheiden die Zivilgerichte.

    Anordnen in Bezug auf die TV kann nur der Erblasser in seinem Testament. Sagt es nix gilt das Gesetz, d.h. angemessene Vergütung.

    Und über die Angemessenheit kann dann -vor den Zivilgerichten- gestritten werden.

  • Richtig. Das NLG hat allerhöchsten den TV nach § 2200 BGB auszuwählen aber welche Vergütung er bekommt, muss er mit den Erben (ggf. strittig beim Zivilgericht) aushandeln.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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