Hallo,
hier mal eine Frage, es soll ein bzw. zwei Erbscheine, nach den Eheleuten A und B erteilt werden, es liegt jedoch folgendes Problem vor:
Die Eheleute haben einen Ehevertrag geschlossen, zumindest stehen sie in Gütergemeinschaft im Grundbuch.
Der Ehevertrag ist aber weder in den Grundakten noch bei den Beteiligten vorhanden. Er ist auch nirgends vermerkt, keiner weiß wer überhaupt der Notar ist der den Vertrag gemacht hat.
So oder so der Ehevertrag ist weg und keiner kennt den Inhalt. Klar ist nur das er vor 1953 geschlossen wurde.
Nun weiß ich nicht mehr weiter, ich kann ja jetzt weder Fortsetzungszeugnis noch Erbschein erteilen.
Wie seht ihr das?
PS: Die alten Grundakten liegen mir nicht vor, laut Auskunft der Kollegen ist da nichts drin, ich fordere diese aber noch an und prüfe es selbst, da ich sonst nicht mehr weiter weiß.