Merkwürdiger Erbschein

  • Hallo, Frage an die Nachlassexperten.

    Mir liegt ein Erbschein vor. Danach sind Erben der verstorbenen Ehefrau:
    1. Der Ehemann
    2. Kind 1
    3. Kind 2
    4. Kind 3

    Der Ehemann ohne Anteil am Nachlass
    2. Die drei Kinder zu je 1/3 Anteil.

    Hat jemand schonmal so etwas gesehen?
    Ein Erbe ohne Anteil am Nachlass ist mir noch nicht untergekommen.
    Vielen Dank

    Ron

  • Da der Erbschein aus 1940 ist, fürchte ich, wird da nichts weiter zu ermitteln sein. Gibt es zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass ein solcher Erbschein richtig ist.

  • Es erscheint allenfalls denkbar, dass es sich um eine vor dem Inkrafttreten des BGB geschlossene Ehe handelt, für welche das gesetzliche Erbrecht des BGB nach Art. 220 EGBGB nicht galt, weil die erbrechtliche Regelung über das Güterrecht erfolgte und jenes zwar eine erbrechtliche Beteiligung, aber keinen Erbteil gewährte. Es gab insoweit aber so viel verschiedene Landesrechte, dass man hier ohne genauere Angaben nicht weiterkommt (ausführliche Übersicht mit Rechtsprechungsnachweisen im Soergel, 8. Aufl. 1955, in der Kommentierung zu Art. 220 EGBGB).

    Ich halte es gleichwohl nicht für aussichtslos, dass die Nachlassaken aus dem Jahr 1940 (ggf. im Staatsarchiv) noch existieren.

  • Vielen Dank für die Antworten, ich werde dann doch mal versuchen an die Nachlassakte zu kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ron (8. September 2014 um 09:09)

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