Der Antragsteller beantragt einen Erbschein, der ihn und seine 3 Geschwister als Erben des Erblasser - ihres Vaters - ausweisen soll.
Der Erblasser ist 1974 verstorben, sein Nachname (von mir für die SV-Darstellung geändert) lautet im Antrag „Sahnestadt“, nach den vorgelegten Urkunden (Sterbeurkunde des EL, Geburtsurkunden der Erben – alle zwischen 1995 und 2014 ausgestellt) müssten die Namen sowohl des Erblassers als auch der Erben „Sanestatt“ lauten. Die Nachnamen der Erben werden im Antrag aber ebenfalls mit „Sahnestadt“ angegeben.
Ich habe den beurkundenden Notar auf diese Abweichung (und einige weitere Mängel/Ungenauigkeiten im Antrag) hingewiesen.
Nunmehr werden mir Auszüge aus dem Heiratsregister des Vaters (Erblasser) und den Geburtsregistern der Erben vorgelegt. Danach hat der Erblasser im Jahre 1928 unter dem Namen „Sahnestadt“ die Ehe geschlossen (so haben die Eheleute auch unterschrieben), im Laufe der Ehe bis 1940 sind der Antragsteller und seine 3 Geschwister geboren worden, nach den Geburtsregistereinträgen ebenfalls ursprünglich unter dem Namen „Sahnestadt“. Allerdings ergeben sich aus den Registereinträgen (Heiratsregistereintrag, Geburtseintragungen) Berichtigungen der Nachnamen aus dem Jahr 1973: hiernach heißen der Erblasser und seine Kinder korrekt „Sanestatt“.
Der Personalausweis des Antragstellers lautet auf den Namen „Sahnestadt“ (so hat er sich beim Notar ausgewiesen, eine Kopie des BPA hat er auch unaufgefordert eingereicht), sicher weil er seinen ersten Personalausweis unter Vorlage seiner Geburtsurkunde – die damals noch auf den falsch geschriebenen Nachnamen ausgestellt war – erlangt hatte.
Auch das Familienbuch des Antragstellers und die seiner Geschwister (die Familienbücher wurden auch unaufgefordert eingereicht) lauten auf den Namen „Sahnestadt“, weil der „Schreibfehler“ bei der Eheschließung des Erblassers aufgetreten ist und sich dieser bei den Geburtsregistereinträgen - quasi als Folgefehler - fortgesetzt hat, und das unbemerkt über Jahrzehnte.
Meine Frage dazu:
Welche Nachnamen werden nun im Erbschein verlautbart? Ich tu mich angesichts der Berichtigungsvermerke in den standesamtlichen Registern schwer, den Erbschein so erteilen, dass der Erblasser „Sahnestadt“ von seinen Kindern „Sahnestadt“ beerbt wurde. Andererseits haben die Erben und der Erblassers ihr Leben unter diesem – falschen – Namen gelebt....
Zum Nachlass gehört übrigens Grundbesitz; der Erblasser ist im Grundbuch ebenfalls eingetragen als „Sahnestadt“.