Alleinerbin als Testamentsvollstreckerin - zulässig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen hier seltenen Fall und benötige Denkanstöße (stehe völlig auf dem Schlauch). :oops:

    Der Erblasser hat mit seiner Ehefrau ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament hinterlassen, in dem folgendes bestimmt wird:

    "Der überlebende Ehegatte soll Alleinerbe des Erstversterbenden sein. Schlusserben nach dem Letztversterbenden sollen die Tochter und der Sohn sein.

    Wir ordnen TV an. Der TV hat die Aufgaben, unser jeweiliges Erbe auseinanderzusetzen und die jeweiligen Vermächtnisse zu erfüllen und ist von der Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihm sollen alle Rechte zustehen, die ihm nach dem Gesetz eingeräumt werden können.
    Die TV umfasst auch die Ausübung eines schenkungsvertraglich vom jeweiligen Erblasser vorbehaltenen Widerrufsrechts.
    Zum TV ernenne ich, der Erblasser, meine Ehefrau.

    Weiter heißt es: Die TV umfasst die Inbesitznahme, Abwicklung und Auseinandersetzung der Vermächtnisse und Erbteile.
    Bezüglich etwaiger Anteile an der X AG in Belgien und/oder der Firma Y mit Sitz in Belgien im Nachlass des Letztversterbenden ordnen wir Dauertestamentsvollstreckung an mit der Maßgabe, dass der TV die Stimmrechte ausübt.

    An Vermächtnissen wurden ausgesetzt:
    a) Geldvermächtnisse für die Enkelkinder in Höhe des Erbschaftssteuerfreibetrages
    b) Firmenanteile für ABCD Holding GmbH."


    Mir liegen ein Erbscheinsantrag sowie ein Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses eines Notars vor, der auch das Testament zur Eröffnung eingereicht hat. Aber ist hier eine TV der Alleinerbin überhaupt zulässig? :confused: Und hat jemand eine Idee, was mit "Ausübung eines schenkungsvertraglich vom jeweiligen Erblasser vorbehaltenen Widerrufsrechts" gemeint sein könnte? :confused::confused:

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