Formvorschrift für Farbe des Haftbefehls

  • Mal eine ganz dumme Frage: gibt es eine Formvorschrift, in der geregelt ist, dass ein Haftbefehl auf rotem Papier gedruckt sein muss?

    Bei uns in der Strafvollstreckung drucken wir sie auf ganz normalem Papier und es gibt beim Vollzug auch keine Probleme. Aber in der offiziellen Vordruckübersicht ist der HB eben auf einem roten Papier gedruckt abgebildet. Jetzt habe ich lange gesucht, aber bisher keine Vorschrift gefunden, in der dies ausdrücklich so geregelt ist. Vielleicht hat ja jemand eine entsprechende Quelle??? :gruebel:

  • Bei der Schreibwerkslösung für Staatsanwaltschaften in NRW wird der Haftbefehl gundsätzlich auch rotem Papier gedruckt. Da der Haftbefehl aber inzwischen zumindest bei der Ausschreibung per Fax an die Polizei übermittelt wird, gibt es die Möglichkeit, den Ausdruck auch auf weißem Papier zu erzeugen. Der Ausdruck auf roten Papier hat bei Führung einer nomalen Papierakte den Vorteil, dass der Haftbefehl leichter zu finden ist.
    Das im Intranet der Justiz eingestellte Vordruckmuster des Haftbefehls StP 234 ist nicht (mehr?) rot.
    Eine Vorschrift hinsichtlich der Farbe des Haftbefehls ist mir nicht bekannt.

  • Im Verwaltungsportal der Justiz Bayern ist der eingestellte Vordruck nach wie vor rot. Klar, durch die Farbe fällt er leichter auf. Aber interessant wäre es, die Aussage "HB auf rotem Papier" auch mit einer Fundstelle zu untermauern. Wenn ich Unterricht bei unseren Anwärtern gebe, kommt gelegentlich die Frage: "Wo steht's?".

  • Hmm,

    wenn wir Haftbefehl bezüglich der Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung vom Amtsgericht erhalten, dann sind die vom Amtsgericht R auf "rosarotes" Papier gedruckt und vom Amtsgericht T mal auf normalem Papier, mal auf tiefrotem Papier (das Rot ist so dunkel. Kopieren geht nur mit höchster Auflösung).

    Ich erinner mich schwach an die Zeit der Durchschreibeblöcke. Dort war (meiner Erinnerung nach) unser Antrag auf Erlass des Haftbefehles weiß, das Exemplar des Antrages für das Gericht gelb und der Beschluss rosa.

    Ähnlich was es auch mit den Durchsuchungsbeschlüssen. Dort war die Durchschrift für den Beschluss gelb, und auch nach Umstellung auf die EDV hat eines der Gerichte (anfangs) die Beschlüsse auf gelbem Papier ausgestellt.

  • Im Verwaltungsportal der Justiz Bayern ist der eingestellte Vordruck nach wie vor rot. Klar, durch die Farbe fällt er leichter auf. Aber interessant wäre es, die Aussage "HB auf rotem Papier" auch mit einer Fundstelle zu untermauern. Wenn ich Unterricht bei unseren Anwärtern gebe, kommt gelegentlich die Frage: "Wo steht's?".

    Warum muss es irgendwo stehen, wenn es
    a) praktisch und
    b) eingebürgert ist?
    Dann wäre es doch einfach vernünftig, so weiterzumachen - und noch vernünftiger, mal wieder der Vernunft eine Chance zu geben, ohne diese durch eine Vorschrift zu ersetzen.
    (Sollte keine Kritik am TO sein, mir würde auch als Neuling als Begründung nur a und b schon reichen, es muss nicht alles geregelt sein).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Die typische Anwärter-Frage "wo steht's" ist wohl tatsächlich mit nirgends zu beantworten... :nixweiss:
    Diese "StP"-Reihen und ähnliches sind ja an sich keine gesetzlich vorgeschriebenen oder verbindlichen Formulare, sondern vom jeweiligen Bundesland (bzw. einem OLG) festgestellte Muster (die man verwenden kann oder nicht).
    Wenn dies im einzel rot ist, dann nur weil jemand sich mal gedacht hat "rot wäre praktisch".

  • Für die Übermittlung per Fax an die Polizei kann ich notfalls vorher eine Kopie auf Weiß machen und das dann faxen - und wenn ich vorher schon weiß, dass ich an die Polizei faxen will, dann lasse ich notfalls auch eine weiße HB-Abschrift erstellen.

    Worum es eigentlich geht ist doch:
    - das rote Papier sticht aus einer Akte so sehr heraus, dass man den belastendensten Bestandteil der Akte, den HB, sofort findet
    - rot ist als Signalfarbe steht zumindest in unserem Kulturkreis auch für "Vorsicht" und Vorsicht ist bei Haftsachen schon aus Prinzip geboten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das mit dem Hervorstechen aus der Akte ist wirklich eine gute Sache.Rotes Papier hat auch nach außen eine hervorragende Wirkung. Vor knapp 15 Jahren hatten wir eine Erhebung, ob Schuldner auf personelle Androhungen der Vollstreckung reagieren. Auf weiße Androhungen reagierten ca. 65% der Schuldner. Bei Verwendung von (blassrosa-)rotem Papier erhöhte sich die Reaktion auf knapp 80%.

  • Bei uns (StA Offenbach) wird auf normalem papier gedruckt. Mein Drucker hat nur ein Fach und ich keinen Bock regelmäßig das Papier zu wechseln. Läuft seit mehr als 5 Jahren problemlos.

  • Aus heiliger Tradition -und aufgrund der Signalwirkung- ist der HB halt immer schon rot gewesen.

    Im hiesigen Bezirk besteht seit kurzem allerdings eine Vereinbarung mit der Polizei, den HB in weiß abzusenden, da innerhalb der Polizeidienststellen der HB gefaxt wird und in weiß besser lesbar ist.

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