Mal eine ganz dumme Frage: gibt es eine Formvorschrift, in der geregelt ist, dass ein Haftbefehl auf rotem Papier gedruckt sein muss?
Bei uns in der Strafvollstreckung drucken wir sie auf ganz normalem Papier und es gibt beim Vollzug auch keine Probleme. Aber in der offiziellen Vordruckübersicht ist der HB eben auf einem roten Papier gedruckt abgebildet. Jetzt habe ich lange gesucht, aber bisher keine Vorschrift gefunden, in der dies ausdrücklich so geregelt ist. Vielleicht hat ja jemand eine entsprechende Quelle???