Anordnung der (bedingten) Testamentsvollstreckung entfallen?

  • Hallo zusammen.

    Ich habe ein notarielles Testament aus Januar 1989 in dem der Erblasser schreibt: Zum Erben bestimmt ich X. Weil X in der DDR wohnt, ordne ich Testamentsvollstreckung an. Diese soll jedoch nicht über das Jahr 2015 hinaus andauern. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Y usw. ...

    Habe jetzt erstmal nur die Testamentseröffnung gemacht und den Erben wie auch den möglichen TV benachrichtigt. Jetzt fragen beide an und bitten mich um meine Einschätzung, ob meiner Meinung nach die TV entfallen ist, weil es die DDR ja nicht mehr gibt. Hintergrund der TV-Anordnung war wohl hauptsächlich, dass es X aus der DDR schwer möglich gewesen wäre, den Nachlass in Westdeutschland zu verwalten. Meiner Meinung ist die "Voraussetzung" bzw. "Bedingung" für die Anordnung ja tatsächlich entfallen, sodass sich die TV erledigt hat.

    Wäre über weitere Meinungen dankbar.

  • Ich gehe davon aus, dass die TV gegenstandslos ist. Damals machte eine TV schon Sinn. Wenn der Erblasser gewusst hätte, dass es bei seinem Tod keine DDR mehr gibt, hätte er die TV sicher nicht angeordnet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!