Syrischer Erblasser, Eheschließung Syrien, letzter Wohnsitz D

  • Hallo,

    vorab möchte ich mich entschuldigen - ich bin noch neu in diesem Sachgebiet. Habe wohl die Suchfunktion benutzt und auch einen Beitrag zu Syrien gefunden - aber ich möchte gerne sicher gehen.

    Mein Erblasser war syrischer Staatsangehöriger.
    Er war in einziger Ehe mit einer syrischen Staatsangehörigen verheiratet.
    Die Ehe wurde 1978 in Syrien geschlossen.

    Der Erblasser war Christ. Die Ehefrau und die 5 gemeinsamen Abkömmlinge sind ebenfalls Christen.

    Einziges Vermögen des Erblassers befindet sich in Deutschland.

    Leider wurde das einzige Gutachten in der Sammelliste der Gutachten ausländischen Erbrechts, welche das OLG zur Verfügung stellt, bereits vernichtet.

    Zur Beurteilung: es greift hier syrisches Güterrecht - nach meinen Recherchen müßte das Gütertrennung bedeuten und syrisches Erbrecht.
    Somit müßte der Erbscheinsantrag lauten:
    Ehefrau und 5 Abkömmlinge zu je 1/6.
    Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

    Muß ich noch auf etwas bestimmtes achten?

    Danke Euch!!!!!

  • Der Erblasser hat in Deutschland Grundbesitz. Als Beruf wurde Hausmeister angegeben. Eher kein Asylbewerber.

    Es gibt ja je nach Region und Religion verschiedenes Erbrecht in Syrien (so wie ich mich da jetzt durchgewühlt habe).
    Mein Erblasser stammt aus Tiltamar und hat auch dort geheiratet.
    Ich würde syrisches Erbrecht annehmen.

  • War er anerkannter Asylbewerber kommt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Erblassers deutsches Erbrecht zur Anwendung (Genfer Flüchtlingskonvention über Art. 3 EGBGB). Art. 25 EGBGB greift in diesem Fall nicht. Deshalb zuerst prüfen, welchen Status der Erblasser hat. Auch -oder bzw. gerade- ein anerkannter Asylbewerber kann Hausmeister sein. :)

    War er Asylbewerber, aber nicht anerkannt (nur geduldet) kommt dagegen über Art. 25 EGBGB syrisches IPR zur Anwendung. Und dann evtl. syrisches Erbrecht, sofern nicht eine Weiterverweisung auf ein Drittrecht, evtl. deutsches Erbrecht, erfolgt.

  • Guten Morgen,

    ich hänge mich mal an diesen alten Beitrag an - mein Problem ist ähnlich.

    Bisher hatte ich (glücklicherweise) noch keinen Fall mit Auslandsbezug. Aber morgen habe ich einen Termin für einen ES Antrag...

    Nach Auskunft des Sohnes des Erblassers war dieser als Asylbewerber anerkannt und hat 3 Jahre Aufenthalt gewährt bekommen. Gleichzeitig gibt er an, er sei Staatenlos gewesen.
    In Syrien gibt es wohl noch (?) Grundbesitz. Der ES wird benötigt um das deutsche Girokonto aufzulösen.

    Meine Fragen:
    Wie stelle ich fest, welchen Status/ Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte? In der Sterbeurkunde ist nichts angegeben.
    Wo finde ich die (genauen) geltenden Regelungen bzw. die völkerrechtlichen Vereinbarungen?

    Ich stehe recht ratlos davor und weiß noch nicht was ich morgen aufnehmen soll 😅
    Ist es sinnvoll den ES auf deutschen Nachlass zu beschränken?

    (Side Info: ich arbeite in einem Bundesland, in dem alles auf den Rpfl übertragen ist, was übertragen werden kann...)

  • Das sich das Erbrecht nach deutschem Recht richtet, ist dadurch unstrittig.

    Aber wie verhält es sich mit der Erbquote des Ehegatten/ Güterrecht?

  • Also war der Erblasser zz. des Erbfalls verheiratet ... Wann und wo erfolgte die Eheschließung? Welche Staatsangehörigkeit hatten die Ehegatten zz. der Eheschließung, ggf. wo ihren gewöhnlichen Aufenthalt?
    Gab es einen Ehevertrag oder eine Rechtswahl?
    Gab es eine letztw. Vfg.?
    Wie viele Kinder hatte der Erblasser?

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