Ein Notar beantragt die Löschung des TV-Vermerks gem. § 84 Abs. 2 GBO.
Begründet wird dies damit, dass die TV durch ein notarielles Ergänzungstestament
angeordnet wurde und zwar mit der Maßgabe, dass diese TV 20 Jahre nach dem
Tod des Erblasser erlöscht. Der Erblasser ist im Jahre 1993 verstorben, so dass
die Frist abgelaufen ist.
Das damalige erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis beinhaltet nicht die Befristung
(somit unrichtig i. S. v. § 2361 BGB).
Möglich?
Bitte um Hilfe!!