PKH für Gläubiger bzw. Antragsteller in der Zwangsversteigerung

  • hallochen ...

    unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH vom 15.03.2011, V ZB 177/10, Rpfleger 2011, 547 und BGH vom 31.10.2003 – IXa ZB 197/03Rpfleger 2004, 174
    würde ich gern wissen, wie die praktische Umsetzung bei der Bewilligung von PKH für Gläubiger bzw. Antragsteller aussehen soll.

    Das Gericht muss bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung prüfen.

    Eine generelle Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt für das gesamte Zwangsversteigerungsverfahren nicht in Betracht. Prozesskostenhilfe kann jeweils nur für ein konkretes Einzelverfahren innerhalb des anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens gewährt werden.

    In Anlehnung an die Entscheidung von 2011 müsste man quasi für einen Antragsteller/Gläubiger pauschal bewilligen bis zur Durchführung des Termins … und dann müsste man prüfen, ob für einen weiteren Termin weiter PKH bewilligt wird …Im Prinzip läuft es auf eine Bewilligung für das ganze Verfahren hinaus … weil ich kein Hellseher bin … und im ersten Termin meistens nicht viel passiert … nach einem dritten oder vierten Termin ist es oft sogar noch schwer … weil nicht ausgeschlossen ist, dass da der Liebhaber für das Objekt zum Termin kommt.

    Der Stöber sieht es ja anders als der BGH - selbst beim Schuldner ...

    Habt Ihr Ideen???

    LG
    lucky

  • Ich habe die BGH-Entscheidung anders als Du aufgefasst. Bei mir gibt es PKH für einzelne Verfahrensabschnitte, d.h. ggf. für den Anordnungsbeschluss, für die Verkehrswertfestsetzung, für den (jeweiligen) Versteigerungstermin. Je mit der Frage nach der Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung.

    Stöber will immer noch eine Pauschalbewilligung. Ich bin kein Freund dieses "Rundrum-Sorglos-Pakets" auf Staatskosten.

  • so hatte ich das auch immer aufgefasst ... allerdings sagt die Entscheidung von 2011 insbesondere in Rnr. 24 etwas anderes ...

    das Problem bei den Abschnitten AO oder Verkehrswertfestsetzung ist ja, dass man dort die Erfolgsaussicht der PKH ja immer bejahen muss ... denn warum sollte ein Antrag auf Ao oder das Verkehrswertfestsetzungsverfahren nicht Erfolg haben ... auf das Verfahren an sich hinsichtlich der Erfolgsaussicht kann man ja nicht abstellen (zB: wegen vielen bestehen bleibenden Rechten) ...
    ich habe gestern mit meiner Richterin am LG telefoniert ... sie meinte auch, dass es nach der Entscheidung von 2011 mit den verfahrensabschnitten hinkt ...
    deswegen überlegen wir jetzt, PKH für den GL bzw. Ast mit Auflagen zu bewilligen ... eventuell wie hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…6747#post976747

    hinsichtlich der beiordnung ist ja an sich die Notwendigkeit der anwaltlichen Hilfe zu prüfen ... sprich die rechtliche Schwierigkeit der beabsichtigten Tätigkeit ... dies hat ja nichts mit Erfolgsaussichten zu tun ...

  • Ich habe die Entscheidung von 2011 auch so wie Du verstanden. Ich bewillige dann PKH einschließlich des ersten Termins und schaue dann weiter. Aber bislang hatte ich hauptsächlich PKH in der TV nur ganz ganz selten im Rahmen der "normalen" Versteigerung.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Da ich das Problem hier gerade habe, mal eine doofe Frage, aber wären die SV-Kosten für das Wertgutachten von der PKH gedeckt?`Ich würde jetzt Ja sagen, bin mir aber nicht sicher:oops:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ja, natürlich.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich halte es wie Meridian und bewillige PKH, wenn überhaupt, nur für einzelne Verfahrensabschnitte. Aus der von lucky zitierten Entscheidung des BGH vom 15.03.2011 kann man meiner Meinung nach auch nichts anderes herauslesen. Denn Stöber, auch wenn er sonst eigentlich immer maßgebend ist, steht mit seiner Ansicht unter den ZVG-Kommentaren alleine da.

    Dies und die Auflage, die Prozesskosten nachträglich zahlen zu müssen, wenn der Ast. etwas aus dem Erlös erhält, schreckt dann in der Regel schonmal die ersten "Schnorrer", die es wirklich einfach mal probieren wollen, vom Antrag ab

    Ich bin der Ansicht, gerade in der gegenwärtigen Zeit hat unsere Staatskasse mit Corona- und Hochwasserhilfen eindeutig wichtigere Verpflichtungen als Leuten Geld hinterherzuwerfen, die es nicht benötigen und es deshalb vermutlich auch gar nicht zu schätzen wissen.


    "Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannst."
    (John F. Kennedy)

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