Der Arbeitgeber hat im Zeitraum bis zu 3 Monaten vor Antragstellung pfändbare Beträge an den Pfändungsgläubiger abgeführt. Nach meiner Auffassung anfechtbar nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Wie belege ich die Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Monate vor Antragstellung? Schreiben des Schuldnerberaters? Die Schuldnerin hatte sonst nix mehr als pfändbares Einkommen.