Ausscheiden aus dem Landesdienst

  • Hallo an alle,

    mal eine grundsätzliche Frage:
    Wenn ich den Landesdienst quittieren will, um beispielsweise eine andere Stelle im Beamtenverhältnis bei einer Gemeinde oder Kommune oder beim Bund oder wo auch immer anzutreten, was ist mit dem Beamtenstatus (Lebenszeitverbeamtet)? Wird der automatisch übetragen?
    Und...gibt es so was wie Kündigungsfristen oder wie läuft das? Hat das schon mal wer erlebt?
    :confused:

    Grüße Antonia

  • Hallo Henry,

    Danke, habe mal recherchiert. Da ich ja nicht entlassen werden möchte, sondern wechseln, kann ich das nur nach § 15 BeamtStG durchführen.Will ja auch meine Ansprüche etc. behalten.

    Grüße

    Antonia

  • Wenn Du den Weg über § 15 BeamtStG nehmen möchtest, dann hast Du zwei Möglichkeiten:
    a) Du bewirbst Dich bei dem neuen Dienstherrn. Wenn der Dich will, wird er sich mit der Bitte um Versetzung an Deinen jetzigen Dienstherrn wenden.
    b) Du beantragst bei Deinem jetzigen Dienstherrn die Versetzung zu dem neuen Dienstherrn. Dein jetziger Dienstherr wendet sich dann an den in Aussicht genommenen Dienstherrn und fragt an, ob die Dich gebrauchen können.
    Wenn sich beide Dienstherren einig sind, wirst Du versetzt und Dein Beamtenverhältnis wird fortgesetzt (§ 15 Abs. 3 BeamtStG).
    Die Möglichkeit aus § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. dem jeweiligen Landesbeamtengesetz (Fristen) ist nur was für Festentschlossene, die dem Beamtentum endgültig den Rücken kehren wollen. Eine Rückkehr ist nur selten möglich.

  • [h=3]Denkbar wäre auch § 22 II BeamtStG[/h](2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.


    Ich selbst bin auf diesem Weg zu einem Landkreis gewechselt. Nunmehr bin ich nicht mehr als Landesbeamter, sondern als Kreisbeamter tätig. Mein ehem. Dienstverhältnis war zeitgleich mit der Annahme der Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn beendet. Daher waren keinerlei Fristen o.ä. einzuhalten.

    Allerdings musste der bayerische Landespersonalausschuss zuvor einem Wechsel der Fachlaufbahn zustimmen. Den Antrag hierzu hat der Kreis gestellt.

    Letztlich habe ich also durch den Wechsel meinen Beamtenstatus nicht verloren. Der Kreis hat auch die Versorgungslasten auch aus der Zeit davor übernommen.


  • Und wie issn das eigentlich mit dem Ausscheiden aus dem Landesdienst ohne Eintritt/Beginn einer anderen Beamten"stelle" ?
    Werden bisherige Pensionsansprüche automatisch von der Besoldungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung in Rentenansprüche übertragen ?

  • Nach dem Ausscheiden aus einem Landesbeamtendienstverhältnis ohne sofortigen Wiedereinstieg in ein neues Beamtenverhältnis teilt Dir der ehem. Dienstherr schriftlich mit, dass gesetzlich nachversichert wird.

    Er fragt aber zuvor an, ob Du stattdessen einen sog. Nachversicherungsaufschub möchtest. Dieser ist möglich, wenn Du innerhalb von - ich glaube mich zu erinnern - 2 Jahren wieder in ein Beamtenverhältnis eintrittst.

  • Denkbar wäre auch § 22 II BeamtStG
    ...


    ... die sogenannte feindliche Übernahme.

    ... siehste, da hätte ich vom Wort her jetzt gedacht, dass jemand vom BND zum NSA wechselt. ;):cool:

    Ach ne, das wäre ja eine freundliche Übernahme.:flucht:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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