MB gegen 1 Antragsgegner, aber gesamtschuldnerisch

  • Bin grad etwas ratlos - es soll ein MB beantragt werden gegen den Ehemann, welcher mit der Ehefrau gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden soll. Da jedoch noch Verhandlungen mit der Ehefrau geführt werden, soll halt jetzt schon der MB nur gegen den Ehemann, natürlich aber mit dem Hinweis der Gesamtschuldnerschaft, beantragt werden. Ist das überhaupt möglich?:gruebel:

  • Die Frage sollte einem aber der natürliche Menschenverstand schon beantworten ;) MB gegen eine Person, kann nicht gesamtschuldnerisch mit einer weiteren Person sein, entweder oder.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ist das beim Mahnbescheid anders als beim Gerichtsurteil? Beim Gerichtsurteil kann durchaus eine gesamtschuldnerische Haftung mit einem nicht verklagten Dritten tenoriert werden. Sieht zwar komisch aus und ist auch etwas umständlich zu tenorieren, dient aber der Klarstellung, dass der Gläubiger diese Leistung eben nur einmal von den als Gesamtschuldner genannten Personen verlangen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Die Frage sollte einem aber der natürliche Menschenverstand schon beantworten ;) MB gegen eine Person, kann nicht gesamtschuldnerisch mit einer weiteren Person sein, entweder oder.

    Es wär' doch denkbar, dass es mit einem Gesamtschuldner eine außergerichtliche Einigung gibt, dieser aber z. B. kleine Raten zahlt, und der Anspruch dennoch gegen den anderen Gesamtschuldner tituliert werden soll.
    Die Gefahr besteht für den Antragsteller bzw. für den Kläger nur darin, dass er zusätzliche Kosten hat, wenn er gegen den 2. Gesamtschuldner dann auch noch gerichtliche Schritte einleiten müsste.

  • Du kannst aber nicht einen MB gegen eine Person machen und dann ankreuzen "Gesamtschuldner". Entweder du läßt nur gegen einen titulieren und wartest ab, ob mit dem anderen eine Einigung erzielt wird oder du machst MB gegen beide und gehst nur gegen einen vor. Im Zweifelsfall mußt du halt später noch einen MB machen gegen die Ehefrau, falls es keine Einigung gibt.

    Bei deiner Variante gibt es 100%-ig eine Monierung vom Gericht, wie soll das auch durchlaufen?

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    Carlo Karges

  • Vielen Dank für die Anregungen; wir haben nun den MB gegen beide Schuldner als Gesamtschuldner beantragt und sind somit auf der sicheren Seite.

  • Man nehme einfach statt eines Kataloganspruches einen Freitextanspruch und gebe dort die Gesamtschuldnerhaftung zusammen mit XY an. Schon läuft das Ding durch. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Je nach zuständigem Rechtspfleger... ich würde das nicht freigeben, Begründung: s. Posts von JSanny

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Beim Gerichtsurteil kann durchaus eine gesamtschuldnerische Haftung mit einem nicht verklagten Dritten tenoriert werden.

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