Die Teilnahme an einer Beerdigung ist streng genommen kein Dienstgang, sondern die Teilnahme an einem Dienstabgang.
Aber wir hatten Glück. Der Friedhof war gleich neben dem Gericht und die paar Schritte haben wir riskiert, ohne irgend jemanden zu fragen.
Wie man an diesem Thread sieht, kann man alles übertreiben. Eine vernünftige Gerichtsleitung wird bei solchen Anlässen kaum einen Urlaubstag einfordern. Aber der gesunde Menschenverstand dringt natürlich nicht überall hin vor.