Glückwünsche zum Geburtstag als Dienstgang

  • Die Teilnahme an einer Beerdigung ist streng genommen kein Dienstgang, sondern die Teilnahme an einem Dienstabgang.

    Aber wir hatten Glück. Der Friedhof war gleich neben dem Gericht und die paar Schritte haben wir riskiert, ohne irgend jemanden zu fragen.

    Wie man an diesem Thread sieht, kann man alles übertreiben. Eine vernünftige Gerichtsleitung wird bei solchen Anlässen kaum einen Urlaubstag einfordern. Aber der gesunde Menschenverstand dringt natürlich nicht überall hin vor.

  • Sorry, aber ich finde es ist schnell gesagt, dass die Geschäftsleitung wohl nicht über vernünftigen Menschenverstand verfügt. Aber man muss eben in dieser Position auch mal alle Nebensachen sehe wie z.B. Dienstunfälle, fehlende Arbeitszeit bei knappem Personal, Wirkung in anderen Fällen... Was ist mit dem Fall, wenn die Kollegin demnächst entbindet? Da wird auch gesammelt und der PR würde das Geschenk auch gerne vorbei bringen. Bis sie mal zum Gericht kommt, wird es noch dauern. Und Baby gucken ist doch schön. Pensionäre haben wir insgesamt so um die 8 Stück, die immer noch zu Betriebsausflügen eingeladen werden und gerne erscheinen. Da wären das immer 8 Geburtstage. Oder gilt die Ausnahme nur bei runden? Aber ab einem bestimmten Alter oder Gesundheitszustand ist jeder Geburtstag doch entscheidend. Ich glaube es kommt hier nicht nur auf den "gesunden Menschenverstand" der Geschäftsleitung sondern auch auf den des PR an.

    Und es würden eben nicht alle Mitglieder der Belegschaft gut finden, wenn die Mitglieder des PR während der Arbeitszeit für Arbeitszeit zum gratulieren gehen. Wir reden hier ja auch nicht um Abwesenheit von ´ner halben Stunde. Schließlich gibts noch Kaffee und Kuchen. Es handelt sich auch nicht! um eine Weisung oder Bitte des Behördenleiters sondern um eine interne Sammlung des mD, dem sich die GL gerne angeschlossen hat, allerdings war abgesprochen, dass das Geschenk übersandt wird oder privat überbracht wird. Portokosten wären anstandslos übernommen worden. Es ist ja auch die Frage, ob der gesamte PR geht oder nur einer.

    Natürlich möchte ich für das Betriebsklima was tun, aber ob das das richtige ist? Sorry, ich mach mir da eben mehr Gedanken. Vielleicht auch zu viele:gruebel:

  • Entscheide einfach.

    Wenn du kein Dienstgeschäft siehst, kann es auch kein Dienstgang sein.
    Man kann es nicht immer allen recht machen und alles bewilligen. Wichtig ist, dass du deinen Standpunkt gut vertreten kannst.

    Der PR wird mit der Entscheidung so oder so leben können.

  • Es ist eben eine Frage des Maßes. Man kann sich doch mit dem PR zusammensetzen und sich auf gewisse Faustrgeln einigen (mündlich - bloß keine schriftliche Dienstvereinbarung mit trallala), z.B.
    Gratulationsbesuche bei Ruheständlern nur bei runden Geburtstagen durch 1-2 PR-Mitglieder und nicht den ganzen PR, andere Anlässe wie Hochzeit, Baby usw. laufen schriftlich bzw. Besuche sind dann eben keine Dienstgänge. Dafür können diese Leute die Besuche dann ja im Auftrag des Behördenleiters, also als offizielle Dienstgänge, machen ("schöne Grüße vom Chef"), davon profitieren beide Seiten: Die Zeit gilt als Arbeitszeit, und die Verwaltung muss keinen Ärger befürchten, falls unterwegs was passiert (die Geltendmachung von Fahrtkosten würde ich aber für ehrenrührig erklären, damit die Sache nicht ausartet). Auf diese Weise kann man die Sache in geordneten Bahnen halten, ohne dass es ausufert.
    Bei Beerdigungen von Kollegen würde ich so pragmatisch wie möglich vorgehen.

  • Entscheide einfach.

    Wenn du kein Dienstgeschäft siehst, kann es auch kein Dienstgang sein.
    Man kann es nicht immer allen recht machen und alles bewilligen. Wichtig ist, dass du deinen Standpunkt gut vertreten kannst.

    Der PR wird mit der Entscheidung so oder so leben können.


    Es sollte eben nicht nur der PR mit der Entscheidung leben können, sondern auch der Vorgesetzte, der einem für den Fall einer sonst eigenmächtigen Abwesenheit (entsprechende Pflicht-Anwesenheitszeiten vorausgesetzt) ein Disziplinarverfahren an den Hals binden kann. Und da helfen dann die Absprachen, auf die in vielen Posts zuvor schon hingewiesen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (24. September 2014 um 18:14) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Es sollte eben nicht nur der PR mit der Entscheidung leben können, sondern auch der Vorgesetzte, der einem für den Fall einer sonst eigenmächtigen Abwesenheit (entsprechende Pflicht-Anwesenheitszeiten vorausgesetzt) ein Disziplinarverfahren an den Hals binden kann. Und da helfen dann die Absprachen, auf die in vielen Posts zuvor schon hingewiesen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    In der Tat, dieses an den Hals gebundene Disziplinarverfahren wird dann das Betriebsklima im Gesamten fördern.:teufel: Dazu sollte es besser nicht kommen, sonst wird nur noch Dienst nach Vorschrift produziert (nicht nur vom Betroffenen des Diszi....).

    Urlaubstag nehmen bei Beerdigung von Kollegen, kein Dienstgang des Geschenküberbringers (im Namen des Gerichts) für runden Geburtstag eines Pensionärs. Bei diesen Entscheidungen ist Fingerspitzengefühl gefragt und manchmal sollte man vielleicht lieber nach Gründen suchen, warum etwas funktionieren könnte, als nach Gründen, warum etwas nicht geht. Wenn derjenige, der das Geschenk überbringen soll keine Überlastung angezeigt hat und im Übrigen sein Dezernat im Griff hat, welche dienstlichen Belange stehen dem entgegen? Auftrag zur Geschenkübergabe erteilen m. Zusatz "zackig zurückkehren" und alle sind zufrieden.

  • Wir reden hier ja auch nicht um Abwesenheit von ´ner halben Stunde. Schließlich gibts noch Kaffee und Kuchen. ... Es ist ja auch die Frage, ob der gesamte PR geht oder nur einer.

    Auftrag zur Geschenkübergabe erteilen m. Zusatz "zackig zurückkehren" und alle sind zufrieden.

    Es geht offenbar nicht bloß darum, das Geschenk der Kollegen zu überreichen sondern um die fast schon "echte" Teilnahme an einem Geburtstag. So richtig mit schön Kaffee trinken, Kuchen mümmeln. Und am besten gleich die ganze Horde. Und das auch noch während der Arbeitszeit. Meine Meinung: Einer geht, kurz! Sollte das nicht funktionieren, kann man sowas eben in Zukunft nicht mehr "genehmigen". Alles andere gibt nur böses Blut und ist eigentlich auch nicht gerechtfertigt. Dass man an den Kollegen, der jubiliert, gedacht hat, ist eine nette Geste und dieser wird mit einem kurzen Besuch eines Vertreters des Gerichts Genüge getan. Alles andere kann doch in der Freizeit gern stattfinden. Aber da sind dann manche Jubilare plötzlich nicht mehr so wichtig...

    Ausprobieren, wenn's klappt, weitermachen. Sonst halt nicht. Ist wie bei Kindern. ;)

  • Das wollte ich damit gemeint haben als ich schrieb, dass man auch seinen eigenen Standpunkt in der Sache (nach außen) vertreten können muss.

  • Hier ist tatsächlich Fingerspitzengefühl gefragt. Das Betriebsklima kann nämlich auch darunter leiden, wenn die Großzügigkeit dem einen gegenüber sich negativ auf die anderen auswirkt, z. B. der PersR geht feiern und andere müssen seine Arbeit machen (provokative Übertreibung natürlich).

    Auch halte ich es immer für wichtig, bei Großzügigkeit die Transparenz nicht zu vergessen und Regeln abzusprechen. Also offen sagen, ich freue mich, dass der PersR die Glückwünsche des Hauses im Namen aller überbringt, vielen Dank. Statt "gehen Sie mal ruhig, aber sagen Sie keinem, dass es ein Dienstgang ist, sonst wollen das alle"
    Sonst hat man eben das Gefühl von Geklüngel und Gemauschel.

    Ich finde es toll, dass Ihr so einen engagierten Personalrat habt und auch an die ehemaligen Kollegen denkt und würde dem PersR einfach eine Stunde am Ende des Dienstes freistellen. Ein Kaffee und ein Stück Kuchen gehören ja auch zur Höflichkeit, aber wenn er ausufernd an der Feier teilnehmen will, wird das dann irgendwann Freizeit.
    Dann würde ich aber auch grob Regeln festlegen - wenn die Kollegen groß sammeln, zu runden Geburtstagen etc. Bis ins kleinste Detail kann man das nicht regeln, das ergibt sich ja auch aus den Zusammenhängen. Wenn die Kollegen extra sammeln, deutet das ja meist eine gewisse Wichtigkeit an - entweder der Kollege war sehr geschätzt oder es handelt sich um eine schlimme Erkrankung etc.

    Dass man bei Beerdigungen der ehemaligen Kolllegen KEINEN Urlaub nehmen muss, ist für mich selbstverständlich. Hier geht auch - wenn möglich - immer ein Mitglied der Verwaltung hin, um die Behörde zu vertreten.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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