Glückwünsche zum Geburtstag als Dienstgang

  • Ich denke ich kann mir die Frage selbst beantworten, aber ich frage doch mal nach.

    Unser sehr engagierter und wirklich toller Personalrat möchte einem ehemaligen Mitarbeiter (Rentner) zum runden Geburtstag gratulieren und ihm einen Präsentkorb überreichen, für den in der Behörde gesammelt wurde. Dies natürlich in der Arbeitszeit als Dienstgang.

    Ich denke, eine Gratulationsabordnung ist kein Dienstgeschäft für den die Verwaltung Dienstgang gewähren kann. Obwohl ich es dem Personalrat wirklich gönnen würde. Es wird auf die Freizeit hinauslaufen, oder? Sonst möchten sich die Mitarbeiter/innen nachher noch in der Krankheit besuchen gehen.

  • Als Personalrat würde ich dir "Abwesenheit aufgrund PR-Tätigkeit" anzeigen. Wat ich da mache, geht die Verwaltung nicht wirklich was an.

  • Richtig ist, dass nicht jeden etwas angeht, welche konkrete Einzeltätigkeit der Personalrat gerade ausführt (aber z.B. die Mit-Personalräte schon). Aber welche Tätigkeit führt ein Personalrat beim Besuch eines Rentners aus? Im Katalog der gesetzlichen Aufgaben finde ich dazu eigentlich nichts - und damit besteht die Gefahr, dass sich der Eintrag "Abwesenheit aufgrund PR-Tätigkeit" im Extremfall zum Dienstvergehen auswächst. Würde ich also so eher nicht machen.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Du hast recht. Der Besuch von Beerdigungen, seien die Verstorbenen Pensionäre oder aktive Beschäftigte gewesen, ist keine Personalratstätigkeit und bedarf deshalb eines Urlaubstages, wenn man hingehen will. Gleiches gilt für Hausbesuche bei aktiven oder früheren Kollegen.

  • Du hast recht. Der Besuch von Beerdigungen, seien die Verstorbenen Pensionäre oder aktive Beschäftigte gewesen, ist keine Personalratstätigkeit und bedarf deshalb eines Urlaubstages, wenn man hingehen will. Gleiches gilt für Hausbesuche bei aktiven oder früheren Kollegen.

    Unabhängig vom Thema Personalrat - unsere Dienststellenleitung gewährt Dienstbefreiung wenn man zur Beerdigung von Kollegen geht oder länger erkrankten einen Genesungs- oder Geburtstagsbesuch abstattet. Wenn man das mit Augenmass macht, funktioniert das ganz gut.

    Ash

  • Zumindest bei Beerdigungen kenne ich das auch nur so.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Du hast recht. Der Besuch von Beerdigungen, seien die Verstorbenen Pensionäre oder aktive Beschäftigte gewesen, ist keine Personalratstätigkeit und bedarf deshalb eines Urlaubstages, wenn man hingehen will. Gleiches gilt für Hausbesuche bei aktiven oder früheren Kollegen.

    Unabhängig vom Thema Personalrat - unsere Dienststellenleitung gewährt Dienstbefreiung wenn man zur Beerdigung von Kollegen geht oder länger erkrankten einen Genesungs- oder Geburtstagsbesuch abstattet. Wenn man das mit Augenmass macht, funktioniert das ganz gut.

    Ash

    Kann ich für meine Behörde ebenfalls bestätigen.

    Das allerdings Pensionären noch gratuliert wird, kenne ich nicht.

  • Mein Gott

    habt ihr Probleme. Das sind vielleicht 2 oder 3 Stunden, das wird hier völlig locker gehand habt. Mal ehrlich wie oft kommt sowas vor ? Dafür einen Urlaubstag :daumenrun:daumenrun

    gruss

    wulfgerd

    Die Probleme fangen dann an, wenn was passiert und sich die Fragen nach Versicherung, Haftung, etc. auftun. Somit kann man sich durchaus im Vorfeld schon mit der Frage befassen, wie solche Angelegenheiten zu handhaben wären.

    So dumm wie es kommt, kannste gar nicht denken!

  • Daher auch Dienstgang.

    Ich finde es gut, wenn so was gemacht wird, spricht für ein gutes Betriebsklima, auch wenn es für einen Pensionär ist.

  • Mit anderen Worten: Man muss Urlaub nehmen, wenn ein Pensionär das Zeitliche segnet und er während der Dienstzeit beerdigt wird. Ihr habt Sorgen, das muss ich schon sagen!


    Bei den Gedanken #1 kann ich nur mit dem Kopf schütteln, oder geht es da um ein versicherungstechnisches Problem?

  • In der Vergangenheit hatten wir hier auch eine "ängstliche" Verwaltung. Geburtstagsgratulation / Beerdigung wurde zwar als Dienstgang genehmigt, der Mitarbeiter musste jedoch eine Erklärung unterschreiben, wenn auf dem Weg etwas passiert, er dies nicht aus Dienstunfall meldet.

  • Es handelt sich ganz sicher um kein Dienstgeschäft. Also kann es auch kein Dienstgang sein...

    Sofern die örtliche Verwaltung aus Kulanz anders verfährt, ist dies schön für den Einzelnen. Ein Rückschluss, dass es nur so richtig sein kann, lässt sich daraus aber nicht ableiten.

  • Weder der Krankenbesuch eines aktiven Mitarbeiters noch der Gratulationsbesuch eines Pensionärs oder Rentners gehören zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Mit Beerdigungen verhält es sich nicht anders. Deshalb haben die Mitglieder der Personalvertretung auch keinen Anspruch auf Dienstgang bzw. Dienstreise.

    Die genannten Besuche kann man aber durchaus zu den Aufgaben (oder gar Pflichten) eines Behördenleiters zählen. Er kann dies auch alles während des Dienstes erledigen. Er kann diese Verrichtungen aber auch auf andere Mitarbeiter seines Hauses übertragen. Und selbstverständlich dürfen auch diese Mitarbeiter das während bzw. in Ausübung ihres Dienstes erledigen. Dass da auch Personalratsmitglieder drunter fallen, ist ebenso selbstverständlich.

    Im Rahmen der viel gepriesenen "vertrauensvollen Zusammenarbeit" sollte es also kein Problem sein, auch Personalratsmitgliedern entsprechende Dienstgänge zu gewähren.

  • Ich durfte nicht - ich musste mal im Auftrag des OLG-Präsidenten einem Pensionär zum 90. Geburtstag ein Glückwunschschreiben und ein Präsent überbringen. Selbstverständlich war das ein Dienstgang. Und wenn mir etwas passiert wäre (z.B. wenn ich über den Löwenkopf gestolpert wäre), wäre das selbstverständlich ein Dienstunfall gewesen.
    I.Ü. kann ich mich hier nur der Ansicht von Mitwisser anschließen.

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