Ich denke ich kann mir die Frage selbst beantworten, aber ich frage doch mal nach.
Unser sehr engagierter und wirklich toller Personalrat möchte einem ehemaligen Mitarbeiter (Rentner) zum runden Geburtstag gratulieren und ihm einen Präsentkorb überreichen, für den in der Behörde gesammelt wurde. Dies natürlich in der Arbeitszeit als Dienstgang.
Ich denke, eine Gratulationsabordnung ist kein Dienstgeschäft für den die Verwaltung Dienstgang gewähren kann. Obwohl ich es dem Personalrat wirklich gönnen würde. Es wird auf die Freizeit hinauslaufen, oder? Sonst möchten sich die Mitarbeiter/innen nachher noch in der Krankheit besuchen gehen.