Dienstweg nicht eingehalten

  • Ich hoffe meine Frage ist nicht ganz so doof wie sie mir vorkommt.
    Als ich diese Woche aus dem Urlaub zurück kam, entdeckte ich im Intranet eine Stellenausschreibung, auf die ich mich unbedingt bewerben wollte. Die Frist läuft bereits Ende dieser Woche ab, sodass ich ein bisschen in Panik geriet und Angst hatte, die Bewerbung würde nicht mehr pünktlich ankommen.
    Da es sich um meine aller erste Bewerbung auf eine Beförderungsstelle handelt und ich wegen der Frist etwas nervös war, habe ich, ohne großartig darüber nachzudenken, die Bewerbung fertig gemacht und jetzt kommts: in den Briefkasten geworfen. :oops: Als ich heute so darüber nachdachte, fiel mir mit Schrecken ein, dass ich das ja hätte auf dem Dienstweg machen müssen. Irgendwie hatte ich das in dem Moment aber nicht auf dem Schirm und hab nur daran gedacht, dass ich unbedingt die Frist einhalten muss. Ich wollte natürlich niemanden absichtlich umgehen.

    Kann ich mir die Stelle jetzt direkt "abschminken" und muss ich mit Ärger vom Vorgesetzten rechnen, weil ich den Dienstweg umgangen habe? :oops: :(
    Tut mir leid, wenn die Frage irgendwie doof ist, ist wie gesagt meine erste Bewerbung gewesen. :oops:

  • Der Sachverhalt ist verwirrend. Geht es um eine interne Bewerbung (Du bist zB bislang Geheimrat und bewirbst Dich auf die Stelle als Obergeheimrat) oder um eine Bewerbung auf eine externe Stelle (z.B. als Justizwachtmeister auf die Stelle als Leitender Oberforstgeneraldirektor beim Landesforstamt Mallorca).
    (p.s.: Für die Zukunft empfiehlt es sich evtl., solche Dinge kurz mit einem erfahrenen Kollegen Deines Vertrauens vor Ort zu besprechen, z. B. indem Du um ein Vorstück für so etwas bittest.)

  • Keine Panik.

    Kurzes Anschreiben machen mit Adressfeld:

    (Wunschdienststelle)
    auf dem Dienstweg
    über ... Pipapo


    Hiermit lege ich meine Bewerbung auf den Dienstposten XY auf dem Dienstweg vor. Zur Fristwahrung ging Ihnen eine Abschrift bereits unmittelbar vorab auf dem Postweg zu.

    MFG

    ... und dann natürlich nochmal die Bewerbung ausdrucken, unterschreiben und beilegen.
    Alles kein Problem. Habe ich bisher immer so gemacht, da manche Dienststelle alle ausgehenden Bewerbungen bis kurz vor Schluss sammeln und dann gerne mal ein bisschen spät dran sind.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der Sachverhalt ist verwirrend. Geht es um eine interne Bewerbung (Du bist zB bislang Geheimrat und bewirbst Dich auf die Stelle als Obergeheimrat) oder um eine Bewerbung auf eine externe Stelle (z.B. als Justizwachtmeister auf die Stelle als Leitender Oberforstgeneraldirektor beim Landesforstamt Mallorca).

    Hups, das hab ich wohl nicht deutlich gemacht. Es geht um eine interne Bewerbung bei einem anderen Amtsgericht (haben mehrere bei uns).

  • Oh, das ist ja eine tolle Idee! Meinst du, es sieht sehr doof aus, dass das Schreiben erst zwei Tage später datiert ist? :oops: Und noch eine ganz doofe Frage: Mach ich das über die Gruppenleitung oder über den Geschäftsleiter?

  • Würde ich machen wie Exec schrieb.

    Ob dir da jemand einen Strick draus dreht, von wegen: Zu blöd sich zu bewerben, kommt nicht in Frage, weiß ich natürlich nicht.

  • ist doch egal. Wahrscheinlich würde ich aber das Datum der Bewerbung nehmen. Auf dem Dienstweg ist halt alles ein bisschen langsamer - merkt doch kein Mensch.

    Ins Anschriftenfeld mit "...über" gehört m. E. nur der Behördenleiter, da formell nur der für das Personal zuständig ist. Ich würde das ganze aber in eine Weisermappe über meinen unmittelbaren Dienstvorgesetzten aufwärts schicken. Sind die informiert und gut. Bin allerdings nicht aus der Justiz.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • An die Mittelbehörde

    - auf dem Dienstweg -

    hier folgt die Bewerbung


    Und darauf packst du dat:


    Schreiben an Direktor/in

    in der Anlage überreiche (!) ich meine Bewerbung auf die Stelle blabla mit der Bitte um weitere Veranlassung.

    Ich weise darauf hin, dass ich aus Gründen der Fristwahrung die Bewerbung bereits blabla

  • Das ist aber ziemlich schlecht gelaufen, der Vorfall wird sicherlich aus den Personalakten ersichtlich sein. Wie der Überbeurteiler die Situation dann einschätzt, kann hier sicher niemand sagen. Aber wer schon nicht die Basics weiß, wie der Dienstweg aussieht, wie soll er dann für eine, ich nehme an, "höhere" Funktion geeignet sein?

    Da kann man nur hoffen, nicht auf so einen so denkenden Entscheider zu treffen.

  • Das ist aber ziemlich schlecht gelaufen, der Vorfall wird sicherlich aus den Personalakten ersichtlich sein. Wie der Überbeurteiler die Situation dann einschätzt, kann hier sicher niemand sagen. Aber wer schon nicht die Basics weiß, wie der Dienstweg aussieht, wie soll er dann für eine, ich nehme an, "höhere" Funktion geeignet sein?

    Da kann man nur hoffen, nicht auf so einen so denkenden Entscheider zu treffen.

    Fraglich ist vor allem was denn in diesem Zusammenhang aus der Personalakte ergeben soll und für welche "höhere Funktion" die Themenstarterin im Zweifel nicht geeignet ist.

    Denn grundsätzlich kann jeder A9er dieselben Dezernate bearbeiten wie der Kollege mit A13.

    2 Mal editiert, zuletzt von Doppelte Halbtagskraft (25. September 2014 um 14:06)

  • Das ist aber ziemlich schlecht gelaufen, der Vorfall wird sicherlich aus den Personalakten ersichtlich sein. ...

    Nicht unbedingt. Im hiesigen Beritt finden Bewerbungen keinen Eingang in die Personalakte.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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