Guten Morgen,
ich hab mal wieder einen fall, der so in meinem (sehr kleinen) Amtsgericht noch nicht aufgetaucht ist und die vorherige zuständige Sachbearbeiterin mir auch nicht weiterhelfen kann.
Ich habe einen Antrag auf Prozesskostenhilfe eines Treuhänders, welcher die Zwangsversteigerung betreiben möchte.
Meine Frage ist, ist das Vollstreckungsgericht oder das Zwangsversteigerungsgericht für die Bewilligung zuständig?
Vielen Dank