Hallo,
habe folgendes Problem:
Mir liegt ein Urteil vor, dass einen Schreibfehler im Namen der Beklagten ausweist. Der seinerzeit daraufhin ergangene KfB hat auch diesen Schreibfehler. Um mit dem KfB nun ein vorläufiges Zahlungsverbot zu erlangen, hat das Vollstreckungsgericht eine Beanstandungsverfügung erlassen und den fehlerhaften Titel (KfB) moniert. Jahrelang hat man immer (in Kenntnis des Schreibfehlers) die Vollstreckung durchgeführt (zahlreiche Pfüb'se sind erlassen worden).
Wie gehe ich nun vor. Meinen KfB kann ich nicht berichtigen ohne das zugrundeliegende Urteil zu berichtigen. KfB folgt dem Urteil (auch bei der Tenorierung). Nun wurde ich von der zuständigen Richterin aufgefordert, dafür Rechtsprechung oder Literaturmeinung beizubringen. Nach meiner Auffassung könnte sie doch zudem auch das Urteil und sodann auch den vor Jahren ebenfalls falsch ergangenen KfB mit berichtigen!?
Seit Ihr meiner Meinung und kann mir da jemand Fundstellen für benennen? Ich kann doch nicht als "nachgeordneter" Bearbeiter meinen Titel (den KfB) berichtigen, der Ausfluss der richterlichen Hauptentscheidung (Urteil) ist... das Urteil bliebe dann ja falsch. Das Urteil zu berichtigen steht mir nicht zu.