Hallo,
ich habe nun zum ersten Mal mit einem Erben- und auch mit einem Gläubigeraufgebot zu tun und muss zu meiner Schande gestehen, dass ich vorher nicht mal wusste das es sowas gibt
Nun habe ich erst mal eine allgemeine Frage: Werde die Aufgebote Urkundssachen oder laufen diese in der Nachlassabteilung?
Weiß vielleicht jemand eine gute Übersicht über diese Arten von Aufgebote oder einen guten Kommentar in dem das gut erklärt ist?
Liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende