Hallo,
ich hab gerade folgendes Problem:
Schuldner lebt mit Ehefrau und deren drei Kindern in einem Haushalt. Die Ehefrau hat eigenes Einkommen in Höhe von knapp 650 €. Treuhänder beantragt die (teilweise) Nichtberücksichtigung der EF. Schuldner beruft sich darauf, dass die EF ja auch noch ihren 3 Unterhaltspflichten gerecht werden müsse und er ihr daher zum Unterhalt verpflichtet bleibt, weil ihr Einkommen hierzu nicht ausreichen würde. Treuhänder meint, der Schuldner ist den Kindern auch nicht mittelbar zum Unterhalt verpflichtet, da es eben nicht seine Unterhaltspflichten sind.
Ich stimme dem Treuhänder prinzipiell zu, habe aber Bedenken, die Ehefrau unberücksichtigt zu lassen, weil der Schuldner sodann u. U. in den Sozialhilfebedarf fällt (sein Einkommen ist auch nicht der Hit). Konsequenz wäre die Gläubiger kriegen ihre Kohle und der Schuldner gleicht den Fehlbetrag durch Hartz IV aus. Irgendwie sinnfrei, dass der Staat indirekt seine Schulden bezahlt.
Was meint ihr?