Hallo,
ich habe hier seit 2013 ein Verfahren auf dem Tisch, das mittlerweile 2 Bände hat..
Eine Bausparkasse hat Geld hinterlegt, weil Teile der Erbengemeinschaft nicht durch Erbschein festgestellt wurden und damit
Gläubigerungewissheit bestanden hat...
Einer der Miterben schreibt jede Woche mindestens einmal rein und mosert bzgl irgendetwas rum... Irgendwann habe ich dann
seine Schreiben als Beschwerde gegen die Annahmeanordnung ausgelegt. Dagegen kam dann wieder was, dass er mit dem allen ned einverstanden
ist etc. Ich habe dann nicht abgeholfen und die Sache dem Richter vorgelegt. Der Richter hat dann die Beschwerde zurückgewiesen und ihm
die Kosten auferlegt. Ich habe sodann eine Kostenrechnung gemacht (Wert: 150 EUR).
Jetzt hat er der LJK mitgeteilt, dass er das nicht zahlt, weil er ja nie Beschwerde eingelegt hat..
Das stellt doch dann Rechtsmittel gg. die Kostengrundentscheidung dar oder?
Was muss ich dann jetzt weiter veranlassen (bzw. wer entscheidet über was?)?