Habe hier ein Testament:
Der Mann soll Alleinerbe werden.
Sollte er allerdings wieder heiraten, so steht der Nachlass soweit es sich um Haus- und Grundbesitz handelt nur dem gemeinsamen Sohn zu.
Weiter: Sollte vom Sohn oder dessen Abkömmlingen der Pflichtteil verlangt werden, so wird er vom Erbe ausgeschlossen und erhält höchsten den gesetzlichen Pflichtteil NACH dem Tod des Alleinerben (Ehemann)
Wie mach ich das mit dem Grundbesitz? Der Mann ist Ende 60. Könnte also durchaus nochmal auf den Gedanken Ehe kommen. Könnte das sowas wie in den notariellen Testamenten (Berliner Testament) sein, dass wenn der Ehegatte nochmal heiratet, die Kinder dann einen Ausgleichsanspruch haben? Aber der ist ja in Geld und nicht als Grundbesitz.
Und man kann doch den Erhalt des Pflichtteils nach dem Zuerstversterbenden nicht zurückstellen bis zum Tod vom Zweiten?
Hab von Nachlass leider (noch) keine Ahnung.
lg